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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN)

ID: 1947674

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. August
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2018

den 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamad A.

im Landkreis Calw (Baden-Württemberg) durch Beamte des
Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festnehmen lassen. Zudem wurde
die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN)
beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) sowie gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6a
KrWaffKontrG) zu haben.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Hamad A. schloss sich spätestens im Februar 2013 in Syrien der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) an.
Zunächst war er als Sprengstoffexperte mit der Herstellung von
Sprengsätzen beschäftigt. Nach der Einnahme der Stadt Tabka/Syrien
durch die JaN und andere Gruppierungen am 10. Februar 2013 wurde der
Beschuldigte von der Organisation zum Leiter des Scharia-Gremiums in
Tabka ernannt und bestimmte so die Polizei- und Justizaufgaben in der
Region Tabka. Im Folgenden kämpfte Hamad A. auch auf Seiten der JaN
gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad, wobei er
ein Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" mit sich führte. Im November
2013 war er an der Eroberung des zweitgrößten Munitionsdepots des
syrischen Regimes in der Nähe der Kleinstadt Mahin beteiligt.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)




Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 02.08.2018 - 15:08 Uhr
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