Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 02.08.2018
Tötungsdelikt
(ots) - Am frühen Nachmittag erfolgte heute die
richterliche Anhörung der dringend tatverdächtigen 51-Jährigen in
einem psychiatrischen Krankenhaus. Dabei erließ der zuständige
Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl
gem. § 126 a StPO gegen die psychisch kranke Frau, die offenbar im
Zustand der Schuldunfähigkeit, zumindest mit erheblich verminderter
Schuldfähigkeit, ihren Lebensgefährten vermutlich während des
Schlafes im gemeinsamen Bett durch zahlreiche Messerstiche getötet
hat. Letzte Klarheit über die genaue Todesursache soll eine von der
Staatsanwaltschaft beantragte Obduktion ergeben.
Erste Staatsanwältin Christine Weiss, Tel. 0751-806-1337
Kriminaloberkommissar Thomas Straub M.A., Tel.: 07531/995-1015
Unsere Meldung vom 02.08.2018 gegen 10.15 Uhr
Wegen eines Tötungsdeliktes ermitteln Beamte des
Kriminalkommissariats Ravensburg gegen eine 51-jährige Frau, die im
dringenden Tatverdacht steht, ihren 58-jährigen Lebensgefährten am
heutigen Donnerstag gegen 02.00 Uhr umgebracht zu haben. Nach ersten
Erkenntnissen befand sich die Frau dabei vermutlich in einem
psychischen Ausnahmezustand. Anschließend verständigte sie über
Notruf die Polizei und ließ sich in ihrer Wohnung widerstandslos
festnehmen. Noch in der Nacht übernahm der Kriminaldauerdienst die
ersten Ermittlungen. Das zuständige Kriminalkommissariat Ravensburg,
welches die weitere Sachbearbeitung übernommen hat, ist derzeit mit
mehreren Ermittlungsbeamten sowie der Kriminaltechnik im Einsatz. Die
51-Jährige wird auf staatsanwaltschaftlichen Antrag dem zuständigen
Haftrichter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 02.08.2018 - 16:00 Uhr
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