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Nur zum "Schein selbständig"/ Schaden von rund 137.000 Euro

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(ots) -
Das Amtsgericht Bad Mergentheim verurteilte einen 52 jährigen
Fliesenleger aus dem Main-Tauber-Kreis am 5. Juni 2018 zu einer 21
monatigen Freiheitsstrafe. Das Gericht hat diese auf zwei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt.

Das Amtsgericht sah den Verdacht des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen sowie des Betruges zum
Nachteil verschiedener Sozialkassen in insgesamt zwölf Fällen als
erwiesen an.

Ermittlungen von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom
Standort Tauberbischofsheim zufolge hatte der Verurteilte von
September 2014 bis März 2016 vermeintlich selbständige polnische
Subunternehmer in seiner Einzelfirma beschäftigt. Die Arbeiter
standen jedoch tatsächlich in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis zu ihm. Dadurch versuchte der Mann,
Sozialabgaben in sechsstelliger Höhe einzusparen.

In dieser Absicht tätigte der Verurteilte sämtliche behördlichen
Anmeldungen für die Männer, um so den Schein eines legalen
Auftragsverhältnisses zu erwecken.

Das Gericht sah es aufgrund der durchgeführten Ermittlungen als
erwiesen an, dass er während dieser Zeit vier Scheinselbstständige
Abbruch- und Maurerarbeiten an seinem zukünftigen Vermietungsobjekt
durchführen ließ. Durch die weisungsgebundene Eingliederung in den
Betrieb des Fliesenlegers und die fehlende eigene Betriebs- und
Geschäftsausstattung der "Selbständigen" hat eine umfassende
Sozialversicherungspflicht bestanden. Dieser war der Verurteilte
nicht nachgekommen.

Der entstandene Schaden konnte durch Eintragung einer
Sicherungshypothek in die erstellten Wohnungen durch die
Vermögensabschöpfer des Hauptzollamtes Heilbronn gesichert werden.

Das Urteil des Amtsgerichtes ist rechtskräftig.




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Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 03.08.2018 - 11:00 Uhr
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