Artgeschützten Graupapagei beschlagnahmt
(ots) -
Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen haben gestern einen streng
artgeschützten Graupapagei beschlagnahmt. Das Tier wurde neben
weiteren Waren von einem Mann als Umzugsgut aus der Türkei
angemeldet. Der Einführer erklärte, er habe den Vogel von etwa sechs
Jahren von einem Händler gekauft und wolle das Tier jetzt mit nach
Deutschland nehmen. Da der Mann keine gültigen Einfuhrdokumente nach
dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen vorlegen konnte,
beschlagnahmten die Zöllner den Papagei. Die Wilhelma Stuttgart
erklärte sich bereit, für die artgerechte Unterbringung des in einer
Box reisenden Exoten zu sorgen. Gegen den Mann wurde ein Verfahren
wegen Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen eingeleitet. Für
den Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, sind
artgeschützte Souvenirs besonders in der Urlaubszeit ein Thema: "Es
muss ja kein lebender Papagei sein - auf den Märkten in den
Urlaubsländern können teilweise Tiere, Pflanzen oder daraus
hergestellte Waren erworben werden, deren Einfuhr in Deutschland
nicht möglich ist. Informationen welche Arten geschützt sind, finden
Reisende auf der Artenschutzseite des Bundesamtes für Naturschutz:
http://www.wisia.de/"
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 03.08.2018 - 16:46 Uhr
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