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Self Balancing Scooter fallen unter die Fahrzeugzulassungsverordnung

ID: 1949710

(ots) - Gestern Nachmittag, gegen 15.30
Uhr, stellten Polizeibeamte auf dem Gehweg in der Hauptstraße einen
13-Jährigen auf einem Hoverboard fest. Es handelt sich dabei um einen
so genannten Self Balancing Scooter, einem Fahrzeug, dass mit einem
Elektromotor angetrieben wird und somit laut
Fahrzeugzulassungsverordnung zulassungspflichtig ist. Personen ohne
Führerschein dürfen diese bis zu 20km/h schnellen Fahrzeuge nicht im
öffentlichen Straßenverkehr fahren. Darüberhinaus muss für diese
Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Fall
des 13-Jährigen wurde Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. (aha)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 06.08.2018 - 12:07 Uhr
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