Regelung der Schifffahrt anlässlich Feuerwerk "70. Rheinisches Fischerfest"
(ots) - Am Montag, dem 06. August 2018 um 22.00 Uhr
wurde im Rahmen des 70. Rheinischen Fischerfestes ein Höhenfeuerwerk
bei Rhein-km 462 von der linken Uferseite her abgebrannt. Gemäß
schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis des WSA Mannheim wurde ein
Begegnungsverbot angeordnet. Des Weiteren wurde ein Stillliegeverbot
für alle Fahrzeuge verfügt. Die Verkehrsregelung entsprechend der
schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis wurde durch die
Wasserschutzpolizei Gernsheim überwacht. Während des Abbrennens des
Feuerwerks kam es zu keinen Vorkommnissen.
Rückfragen bitte an:
Wasserschutzpolizeistation Gernsheim
Rheinstraße 30
645579 Gernsheim
Tel.: 06258-9340-0
Fax.: 06258-9340-16
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Datum: 07.08.2018 - 02:00 Uhr
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