Verkehrsunfallflucht, Missachten von Haltezeichen, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol und Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Gifhorn, B 188, Celler Straße, Walkeweg, Zum
Lehmbusch und Neubokeler Straße 06.08.2018, 18.25 bis 18.34 Uhr
Am Montagabend gegen 18.25 Uhr kam es auf der B 188, in Höhe
Brenneckenbrück, Fahrtrichtung Gifhorn, zu einem Verkehrsunfall, bei
dem ein 25-jähriger Gifhorner mit seinem VW Golf auf den VW Up einer
65-jährigen Bokensdorferin auffuhr und anschließend flüchtete, ohne
sich um den angerichteten Sachschaden zu kümmern. Personen wurden
hierbei nicht verletzt.
Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen nach dem verursachenden VW Golf und
einem unabhängigen Zeugenhinweis auf einen verunfallten Pkw im
Bereich der Celler Straße, dortiger Netto-Markt, beabsichtigte eine
zivile Streifenwagenbesatzung der Gifhorner Polizei den betreffenden
VW Golf, erkennbar mit zwei männlichen Personen besetzt, anzuhalten.
Bei Erblicken des Polizeifahrzeugs, Martinshorn, Blaulicht und
Stoppzeichen waren eingeschaltet, flüchtete der Fahrer mit hoher
Geschwindigkeit über den Walkeweg in nördliche Richtung, dessen
Verlängerung in westliche Richtung (unbefestigt), Zum Lehmbusch und
Neubokeler Straße. Er erreichte innerorts Geschwindigkeiten bis zu
120 km/h.
An der Kreuzung mit der Bruno-Kuhn-Straße im Ortsteil Gamsen wäre
er wartepflichtig gewesen (Vorfahrt achten), überfuhr diese jedoch
ohne anzuhalten. Nur durch die Geistesgegenwart eines aus Richtung
Norden bevorrechtigten Autofahrers kam es nicht zu einem
möglicherweise folgenschweren Unfall. Im weiteren Verlauf der Flucht
verunfallte der VW Golf in Höhe Neubokeler Straße 7 und beschädigte
dabei einen weiteren Pkw, rammte ein Haltverbotsschild und eine
Grundstücksmauer.
Die beiden Fahrzeuginsassen flüchteten zu Fuß, konnten aber durch
die Beamten nach kurzer Zeit gestellt werden. Beide waren leicht
verletzt. Der 25-jährige Fahrzeugführer stand unter Alkohol- u.
Drogeneinfluss und besaß keine Fahrerlaubnis. Der 31-jährige
Beifahrer, auch ein Gifhorner, stand ebenfalls unter Alkoholeinfluss.
Beide sind polizeibekannt. Am verunfallten VW Golf IV entstand
wirtschaftlicher Totalschaden.
Mögliche Zeugen oder weitere Geschädigte werden gebeten, sich bei
der Polizei in Gifhorn, Telefon 05371/9800, zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Reuter
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Datum: 07.08.2018 - 09:09 Uhr
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