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(1158) Einrad unberechtigt benutzt

ID: 1950642

(ots) - Ein 33-jähriger Kraftfahrer aus dem Osten, der
mit einem sog. "Mono-Wheel" unterwegs war, erregte gestern Nachmittag
(06.08.2018) die Aufmerksamkeit einer Streife der Nürnberger
Verkehrspolizei. Mehrere straf- und verkehrsrechtliche Verstöße waren
die Folge.

Der Berufskraftfahrer hielt sich mit seinem Lkw in Nürnberg auf.
Um, wie er sagte, bei seinen Aufenthalten in fremden Städten die
Gegend zu erkunden, hatte er sich dieses "Mono-Wheel" angeschafft
(selbstbalancierendes Einrad mit Elektroantrieb). Damit fuhr er nun
gegen 13:00 Uhr in der Regensburger Straße auf Höhe der
Scharrerstraße auf dem Gehweg.

Die Kontrolle der Beamten ergab, dass das Einrad bauartbedingt
schneller als 6 km/h fahren konnte. Um es damit auf öffentlichem
Verkehrsgrund fahren zu dürfen, hätten nachfolgende Voraussetzungen
vorliegen müssen:

1.An dem Einrad hätte ein amtliches Kennzeichen, gleich einem
Pkw, angebracht sein müssen. Dies war nicht der Fall.

2.Es hätte versichert sein müssen. Auch dies war nicht der Fall.

3.Der Fahrer unterlag der Helmpflicht, der er nicht nachkam.

4.Auf Grund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des
"Mono-Wheels" musste der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw)
nachweisen. Da er allerdings Berufskraftfahrer ist, legte er die
gültige Fahrerlaubnis der Klasse C E (Lkw über 12 Tonnen) vor.

Nach Prüfung aller vorliegenden Verstöße wird der Beschuldigte nun
wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie
weiteren Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung
angezeigt.

Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Euro
sowie entsprechender Belehrung durfte der Mann seinen Weg (natürlich
ohne Benutzung des Einrades) fortsetzen.

Bert Rauenbusch/n






Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

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Datum: 07.08.2018 - 12:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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