Des einen Leid, des anderen Freud - Wenn die Lautstärke zum Streitpunkt wird - Über Ruhestörungen und "Nachbarschaftslärm"
(ots) - Die Kinder planschen vor Freude quietschend im
Pool, der Nachbar mäht zur Mittagszeit den Rasen, die
Geburtstagsparty findet im Freien statt, der Hund verbellt lautstark
die Nachbarskatze - unzählig lang ließe sich die Liste der Dinge
fortführen, die des einen Freud - des anderen Leid sind. Kurzum, es
geht um Ruhestörungen und das Verständnis im Miteinander.
Wir könnten jetzt den erhobenen Zeigefinger auspacken und dem
vermeintlich bösartigen Ruhestörer "Du, du, du" sagen. Aber mal
ehrlich: Wir möchten es nicht!
Wer in Sommermonaten die Einsatzprotokolle unserer KollegInnen im
Streifendienst liest, der kann den Eindruck gewinnen, dass es kaum
etwas Wichtigeres gibt, als sich bei der Polizei über seine
Nachbarschaft und den von dieser verursachten Geräuschpegel
aufzuregen. Und weil es so schön ist, regen sich die Anrufer dann
auch gerne direkt noch über unsere KollegInnen mit auf, die nicht im
Handumdrehen vor Nachbars Haustür stehen und ihm mal ganz gehörig die
Meinung pauken, weil er mal wieder viel zu laut war.
Es gibt 1000 Gründe, die einen stören können, 1000 Dinge, die der
Nachbar viel zu laut oder eben zur falschen Tageszeit ausführt.
Vermutlich hat sich jeder schon einmal über den Nachbar geärgert, der
noch spät am Abend im Garten feierte oder am Urlaubstag den
Mittagsschlaf durch Rasenmähen störte. Das Alles ist nur allzu
menschlich und auch für uns Polizisten verständlich. Aber: Wir
möchten lieber demjenigen helfen, der gerade körperlich attackiert
wird, für den im Notfall da sein, der gerade ausgeraubt wird, dem
beistehen, der gerade bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist.
Daher haben wir eine Bitte: Rechtslage über Lautstärke und
Ruhestörungen hin oder her (sie ist nicht ganz einfach!) - es gibt
nur zwei wirklich gute Mittel gegen die empfundene Störung durch die
Nachbarschaft: Verständnis füreinander haben und vor allem
miteinander reden!
Erst wenn das Alles nichts mehr bringt, dann sollte man Dritte mit
ins Boot nehmen, sei es der Vermieter, das zuständige Ordnungsamt
oder die Polizei.
Unsere KollegInnen und die BürgerInnen in Not werden es danken!
Infos zum Thema "Nachbarschaftslärm" hat das Hessische Ministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
diesem Link zusammengestellt: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/l
uft-laerm-licht/laermschutz/nachbarschaftslaerm
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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Datum: 08.08.2018 - 08:45 Uhr
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