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Genug Betrug bei Kleinanzeigen im Internet: Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Online-Betrug

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(ots) -
Kleinanzeigen im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit.
Angebote aller Art können schnell und meist kostenlos eingestellt
werden. Doch auf den Portalen tummeln sich auch Betrüger. Sowohl
Käufer als auch Verkäufer sollten die Kleinanzeigenseiten mit
besonderer Vorsicht nutzen, um am Ende nicht mit leeren Händen
dazustehen. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale
Rhein-land-Pfalz geben wichtige Hinweise für die sichere Nutzung.

"Kleinanzeigenportale sind wie der 'Wilde Westen', denn dort kann
jedermann weitgehend ohne Kontrolle kaufen oder verkaufen", warnt
Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz. "Blindes Vertrauen in die Zuverlässigkeit des
Geschäftspartners sollten Nutzer solcher Portale nicht haben", so der
Verbraucherschützer weiter.

Kleinanzeigen locken Käufer mit günstigen Preisen, vor allem in
den beliebten Bereichen Elektronik, Veranstaltungstickets und
Gebrauchtwagen. Die Kontaktaufnahme zum Verkäufer erfolgt
beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp. Meist verlangen die
Verkäufer aber eine Bezahlung per Vorkasse.

Ist das Geld gezahlt, hüllen sich kriminelle Verkäufer in
Schweigen und sind nicht mehr zu erreichen. Die Käufer erhalten ihre
Ware nicht. Wer eine Bezahlmethode verwendet, die keine einfache
Rückbuchung ermöglicht, muss sein Geld häufig als verloren ansehen.
Auch der sogenannte Käuferschutz, der von Internet-Bezahlsystemen
angeboten wird, hilft nicht immer weiter. Bestimmte Waren, darunter
Fahrzeuge und Geschäfte, bei denen Selbstabholung vereinbart wurde,
können vom Käuferschutz ausgenommen sein.

Auch Verkäufer können auf den Portalen zum Opfer von Kriminellen
werden. Im Rahmen eines Betrugs über drei Ecken erhält der Verkäufer
zwar zunächst sein Geld und verschickt die Ware gutgläubig an den




Betrüger. Doch das Geld stammt nicht vom Betrüger, sondern von einem
anderen, betrogenen Portalnutzer, der seinerseits keine Ware erhält
und sein Geld daraufhin vom Verkäufer zurückverlangt.

Nach derzeitiger Rechtslage haften die Betreiber der Portale für
Schäden allenfalls dann, wenn sie von einem betrügerischen Angebot
vorab Kenntnis hatten. "Käufer und Verkäufer sind in
Kleinanzeigen-Portalen weitgehend auf sich alleine gestellt", warnt
Verbraucherschützer Gollner.

Die wichtigsten Tipps von Verbraucherzentrale und
Landeskriminalamt im Überblick:

- Kaufen Sie bevorzugt bei Verkäufern in Ihrer Nähe. Lassen Sie
sich Waren am besten persönlich überreichen und zahlen Sie nicht
vorab.
- Prüfen Sie sehr günstige Angebote kritisch.
- Nehmen Sie mit Verkäufern telefonischen Kontakt auf.
- Beachten Sie, dass bei vielen Bezahlmethoden eine Rückbuchung
schwierig oder unmöglich ist. Bei Zahlung mittels Überweisung,
Bargeldtransferdienst oder Guthabenkarten nehmen Sie umgehend
Kontakt mit dem kontoführenden Geldinstitut oder der
Betrugshotline der Zahlungsdienstanbieter auf. Überweisungen
können in der Regel nur binnen weniger Stunden nach Eingabe
gestoppt werden. Bei Zahlung mittels Post-Nachnahme ist eine
Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Beachten Sie die Ausnahmen für den Käuferschutz bei
Internet-Bezahldiensten.
- Prüfen Sie, ob der Zahlungsempfänger mit der Person
überein-stimmt, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben.
- Vorsicht ist geboten, wenn der Kontakt zum Geschäftspartner nur
in englischer Sprache möglich ist und Geldzahlungen in das
Ausland verlangt werden.
- Verlangen Sie vom Verkäufer den versicherten Versand der Ware.
- Informieren Sie den Portalbetreiber über verdächtige Angebote.
- Zeigen Sie Betrugsfälle bei der Polizei an.




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131/284885
E-Mail: presse(at)vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

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Datum: 08.08.2018 - 11:00 Uhr
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