Brandstiftung von Heuballen
(ots) - Ereignisort: 65527 Niedernhausen -
Niederseelbach, In der Bitterwies Ereigniszeit: 08.08.2018, 20.24 h
Die beiden tatverdächtigen Kinder - 8 und 11 Jahre alt - aus
Niedernhausen, zündelten an abgelagerten Heuballen (sog. Silage in
Rollen und in Folie verpackt). Die Ballen wurden mit Parfüm/Deo
besprüht und die Flüssigkeit danach angezündet. Die Kinder wurden am
Tatort von einem Zeugen gesehen. Bei einer Befragung der Kinder
beschuldigten diese sich gegenseitig, den Brand vorsätzlich gelegt zu
haben. Elternteile von beiden Kindern waren am Brandort.
Insgesamt wurden ca. 80 Heuballen im Wert von ca. 3.000 EUR durch
den Brand und das Löschwasser unbrauchbar.
Die FFW Niederseelbach, die in der Nähe des Brandortes eine Übung
abhielt, konnte den Brand aufgrund der Nähe zum Tatort schnell unter
Kontrolle bringen. Unterstützt bei den Löscharbeiten wurde sie von
den Freiwilligen Feuerwehren aus Oberseelbach und Engenhahn.
Für Niederseelbach wurde aufgrund der starken Rauchentwicklung
eine Rundfunkwarnmeldung herausgegeben, in der die Bewohner gebeten
wurden, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
gefertigt Blau, PHK und KvD
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Rheingau-Taunus
Kommissar vom Dienst
Telefon: (06124) 7078-0
E-Mail: KvD.Bad.Schwalbach.ppwh(at)polizei.hessen.de
Original-Content von: PD Rheingau-Taunus KvD - Polizeipräsidium Westhessen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.08.2018 - 01:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1951775
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RTK
Stadt:
Bad Schwalbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Brandstiftung von Heuballen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PD Rheingau-Taunus KvD - Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).