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Zoll verhindert Schmuggel von Goldschmuck/Gleich in 2 Fällen wurden Zöllner am Flughafen fündig

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(ots) -

Zöllner am Flughafen Bremen konnten diese Woche in gleich zwei Fällen
den Schmuggel von Goldschmuck verhindern.
Am Dienstag reiste eine Familie aus dem Iran kommend ein und wollte
den Flughafen über den Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Den
Zöllnern fiel jedoch der Goldschmuck auf, den die Ehefrau am Körper
trug. Bei einer eingehenden Kontrolle des Gepäcks wurden Rechnungen
für den getragenen Schmuck von über 4.000 Euro festgestellt.

In einem zweiten Fall reiste eine aus Pakistan kommende Familie mit
Goldschmuck im Wert von über 5.000 Euro ein und versuchte ebenfalls
am Zoll vorbei den Ausgang für anmeldefreie Waren zu nutzen. Doch
auch sie hatten Pech und wurden zu einer Kontrolle ihres Gepäcks
gebeten, bei der dann der Goldschmuck zum Vorschein kam.

"Wir wissen, dass Goldschmuck in bestimmten asiatischen Ländern viel
günstiger zu bekommen ist als hier in Europa. Daher kontrollieren wir
bei Reisenden aus dieser Region gezielt nach entsprechenden Waren",
so Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
"Da die Reisefreimenge von 430,00 Euro überschritten wurde, hätten
die mitgebrachten Waren beim Zoll angemeldet werden müssen. Dann
hätten die Reisenden die entsprechenden Einfuhrsteuern gezahlt, aber
ein Steuerstrafverfahren wäre ihnen erspart geblieben", so Tödter
weiter.

So wurde in beiden Fällen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die
Abgaben in Höhe von rund 850 Euro im ersten und fast 1.200 Euro im
zweiten Fall waren dennoch fällig. Während im ersten Fall der Schmuck
als Zahlungssicherheit einbehalten wurde, weil die Reisenden die
Steuern nicht bezahlen wollten, konnten im zweiten Fall die Reisenden
den Schmuck nach Zahlung der Steuern mitnehmen.




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Volker von Maurich
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Datum: 10.08.2018 - 10:44 Uhr
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