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Zoll beschlagnahmt Elfenbein-Produkte /

Ehemaliger Entwicklungshelfer versuchte, die Waren im Internet zu verkaufen

ID: 1954133

(ots) -
"Diverse Serviettenringe, Armreifen und Netsuke-Figuren aus dem
"Bein der Elfen" sollten über verschiedenste Internet-Plattformen
veräußert werden", so Pressesprecher Oliver Bachmann. "Sofern die
erforderlichen Papiere vorliegen, spricht nichts gegen den Handel.
Jedoch werden solche Aktivitäten auch durch geschultes Personal beim
Zoll beobachtet" führt er weiter aus. "Denn für das Anbieten und den
Verkauf streng geschützter Tiere und Pflanzen innerhalb der
Europäischen Union ist eine Vermarktungsbescheinigung - in diesem
Fall vom zuständigen Amt für Natur und Umweltschutz der Hansestadt
Hamburg - vorgeschrieben."

Durch weitergehende Recherchen des Zollfahndungsamts Hamburg
konnte ein ehemaliger Entwicklungshelfer in Hamburg als Anbieter
ermittelt werden. Während einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung
der Wohnräume des nunmehr 80-jährigen Mannes fanden die Zollbeamten
die Elfenbeingegenstände sowie diverse weitere geschützte
Gegenstände. Die erforderlichen CITES- oder Verkaufsbescheinigungen
konnten nicht vorgelegt werden, sodass zunächst insgesamt 132
Gegenstände beschlagnahmt wurden. Der Mann gab an, die Gegenstände
während seiner langjährigen Tätigkeiten in verschiedenen
afrikanischen Ländern erworben zu haben. Des Weiteren habe er in den
60er Jahren eine Reise nach Hongkong gemacht.

Da letztlich nicht alle Gegenstände zum Verkauf angeboten wurden
und darüber hinaus die Einfuhren nicht mehr nachgewiesen werden
konnten bzw. sie waren zur damaligen Zeit noch nicht verboten,
konzentrierte sich das Verfahren auf 28 Fälle mit 78 Gegenständen.

Das Verfahren wurde nun im März dieses Jahres gegen Zahlung von
1.500 Euro nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Die
Gegenstände sollen größtenteils als Anschauungs- und
Schulungsmaterial überlassen werden. Der Rest wird unter Aufsicht des




Hauptzollamts Hamburg-Stadt vernichtet.

"Der Handel mit Elfenbein ebbt leider nicht ab", erklärt Bachmann.
"Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, werden immer
wieder angeboten. Die einfachen Verfahrensabläufe im Internet lassen
die Handelnden immer wieder glauben, es sei erlaubt."

Zusatzinformation:

Netsuke sind kleine Anhänger, die in Japan als Gegengewicht zu
einem kleinen Aufbewahrungsbeutel an den Kimono befestigt wurden und
später als Statussymbol betrachtet wurden. Heute stellen sie begehrte
Sammlerobjekte dar, die größtenteils über das Internet gehandelt
werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Pressestelle
Oliver Bachmann
Telefon: 040-426206-115
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 13.08.2018 - 09:42 Uhr
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