Haftstrafe konnte abgewendet werden
(ots) - Im Rahmen einer Binnenfahndungskontrolle wurde am
12. August 2018, gegen 16:30 Uhr, ein polnischer Staatsbürger auf der
Bundesautobahn 4 bei Uhyst durch die Bundespolizei überprüft. Die
fahndungsmäßige Abfrage ergab eine Ausschreibung zur Festnahme
aufgrund eines Haftbefehls.
Der 39-jährige Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth gesucht. Der Haftbefehl war zur Strafvollstreckung von
50 Tagen Freiheitsstrafe oder 50 Tagessätzen à 35,00 Euro plus die
Verfahrenskosten ausgestellt. Summa summarum sollte der Mann 1.820,00
Euro an die Staatskasse bezahlen. Vor Ort konnte er jedoch nur
1.660,00 Euro aufbringen. Nach einem Telefonat mit der Ehefrau
brachte sie die restlichen 160,00 Euro auf das Bundespolizeirevier
Bautzen, so dass die Beiden gegen 18:30 Uhr ihre Reise fortsetzen
konnten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Frank Barby
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
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(at)bpol_pir
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Datum: 13.08.2018 - 11:32 Uhr
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Uhyst
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