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Vom Krankenhaus ins Gefängnis - 28-Jähriger konnte Geldstrafe nicht bezahlen

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(ots) -
Am Sonntag (12. August) veranlasste die Bundespolizei, dass ein
Hilfebedürftiger zunächst ins Krankenhaus gebracht wurde. Einen
festgestellten Haftbefehl konnte er mit Barmitteln nicht begleichen,
woraufhin der Mann vom Krankenhaus in die Justizvollzugsanstalt
eingeliefert wurde.

Gegen 09:45 Uhr erhielt die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof
Kenntnis von einer männlichen Person, die regungslos im Bereich des
Haupteinganges lag. Eine Streife stellte dort einen 28-Jährigen fest,
der ansprechbar war. Er gab an eine Kräutermischung, sowie Alkohol zu
sich genommen zu haben. Eine durchgeführte Identitätsfeststellung
brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Augsburg wegen Diebstahls zu Tage.

Aufgrund der körperlichen Verfassung des gebürtigen Münchners
wurde zunächst die Versorgung durch einen Rettungswagen veranlasst,
der den Mann in ein Krankenhaus brachte. Wie später mitgeteilt wurde,
hatte der Wohnsitzlose einen Promillewert von 2,98. Als er
gesundheitlich wieder in der Lage was das Krankenhaus zu verlassen,
wurde er durch die Bundespolizei festgenommen. Einen, zur Abwendung
der Freiheitsstrafe von 30 Tagen geforderten, Geldbetrag i.H.v.
1.280,50 Euro konnte der 28-Jährige nicht begleichen. Er wurde
daraufhin in die Justizvollzugsanstalt München Stadelheim
eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Petra Wiedmann
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Arnulfstraße 1 a - 80335 München
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Datum: 13.08.2018 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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