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Betrunken auf Hoverboard unterwegs

ID: 1954545

(ots) - Elektrische Hoverboards sind im
öffentlichen Verkehr nicht zugelassen. Die beliebten Elektroboards
verfügen nämlich nicht über Beleuchtung, Spiegel oder Bremsen.
Deshalb dürfen sie nur auf Privatgrundstücken benutzt werden. Das
Führen eines Hoverboards setzt außerdem eine Fahrerlaubnis sowie den
Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraus. Einem 20-Jährigen aus
Kaiserslautern waren diese Regelungen offensichtlich nicht bekannt,
da er am Sonntagnachmittag mit einem solchen Gerät durch das
Stadtgebiet fuhr. Außerdem war der junge Mann sichtlich
alkoholisiert. Ein Alkoholtest zeigte einen Wert von 1,52 Promille.
Auch ein durchgeführter THC-Vortest verlief positiv.
Versicherungsdokumente konnte der 20-Jährige auch nicht vorlegen. Das
Hoverboard wurde von den Polizisten sichergestellt. Die Polizei
ermittelt.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

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Datum: 13.08.2018 - 13:04 Uhr
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