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Wochenendrückblick der Bundespolizei

ID: 1954844

(ots) - Am Wochenende stellten Bundespolizisten in
Thüringen mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen
das Waffengesetz fest. Noch in der Nacht von Freitag auf Samstag
kontrollierten die Beamten einen 30-jährigen Deutschen im
Hauptbahnhof Erfurt. Im Rucksack des Mannes fanden die Beamten neben
einem sogenannten Kampfmesser, dessen Klinge die erlaubte Länge
überschritt, eine geringe Menge Cannabis.

Auch ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, den eine
Streife der Bundespolizei im Bahnhof Suhl kontrollierten hatte eine
geringe Menge Marihuana dabei.

Ein 30-jähriger Deutscher war im Bahnhof Nordhausen kurz nach 7:00
Uhr durch ein Verhalten aufgefallen, das auf Drogenkonsum hinwies.
Betäubungsmittel hatte er auch noch dabei. In der Lampe seines
Fahrrades hatte der Mann ein Cliptütchen mit über zehn Gramm
Amphetaminpaste versteckt.

Zwei Stunden später und ebenfalls in Nordhausen mussten die
Beamten wegen einem 17 und einem 19-jährigen Deutschen tätig werden.
Beide waren ebenfalls durch betäubungsmitteltypisches Verhalten
aufgefallen. Im Rucksack des 19-Jährigen befand sich ein Joint sowie
ein Plastikdöschen mit einer geringer Menge Crystal. Der 17-Jährige
hatte einen selbstgebauten Totschläger dabei.

Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates
Thüringen geführt. Zu dem festgestellten Kampfmesser und dem
Totschläger hat die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen der
Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Mit jugendlichen Schwarzfahrern hatte es die Bundespolizei am
Nachmittag zu tun. Ein 13 und ein 14 Jahres altes Mädchen waren mit
einem Regionalexpress von Langenorla nach Gera gefahren. Bei der
Fahrscheinkontrolle stellte der Zugbegleiter fest, dass die von den




Mädchen vorgezeigten Fahrscheine gefälscht waren. Auch hierzu hat die
Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges
aufgenommen.

Am Sonntagvormittag, kurz nach 8:00 Uhr, kam bei der Kontrolle
eines 41-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen heraus, dass dieser
von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Die Behörde hatte
Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den in Bad
Lauterburg wohnenden Mann erlassen. Der Verurteilte hatte eine aus
diesem Grund verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt. Ins
Gefängnis wollte er aber dann doch nicht und bezahlte die Strafe.
Weil bei der Durchsuchung des Mannes eine geringe Menge Marihuana zum
Vorschein kam, leiteten die Beamten ein erneutes Strafverfahren -
diesmal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - gegen den
41-jährigen ein.

Außerdem war die Bundespolizei am Wochenende einmal mehr als
Fahndungspolizei erfolgreich und stellte mehrere Verstöße gegen das
Aufenthaltsgesetz fest. Am Samstag waren es ein 27-jähriger Libyer,
zwei 18-jährige afghanische Staatsangehörige sowie ein 40-jähriger
Iraner, bei denen sich herausstellte, dass sie unerlaubt ins
Bundesgebiet eingereist waren. Am Sonntag stellte die Bundespolizei
noch einmal fünf derartige Verstöße fest. Hierbei handelte es sich um
zwei 23-jährige Somalier sowie einen 15-jährigen Iraker, einen
18-jährigen Afghanen und einen 19-jährigen Syrer. Bereits am Freitag
hatte die Bundespolizei einen 18-jährigen Afghanen, einen 20-jährigen
Syrer und einen 42-Jährigen aus Eritrea wegen unerlaubter Einreise
und wegen unerlaubten Aufenthaltes angezeigt.

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Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 13.08.2018 - 15:00 Uhr
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