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Inhaberin zu hoher Geldstrafe verurteilt

ID: 1955672

(ots) -
Inhaberin zu hoher Geldstrafe verurteilt

Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte in der Gastronomiebranche

Konstanz: Die Betreiberin eines Gastronomiebetriebes wurde durch
die zuständige Staatsanwaltschaft in Konstanz wegen des Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 28 Fällen per Strafbefehl zu
einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro verurteilt. Da die
Staatsanwaltschaft die Geldstrafe überdies auf insgesamt 230
Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Verurteilte somit auch als
vorbestraft.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat die Firmeninhaberin über zwei
Jahr hinweg zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch
ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. Teilweise
wurden Arbeitnehmer als "kurzfristig Beschäftigte" angemeldet, obwohl
die Arbeitsverhältnisse nicht entsprechend befristet waren. Auch
erhielten die Arbeitnehmer zum Teil nicht den vorgeschriebenen
Mindestlohn.

Durch diese Vorgehensweisen hat die Verurteilte versucht, sich
einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Schaden für die
Sozialkassen beträgt über 13.000 Euro.

Die Verurteilte hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch
die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihr
nachgefordert.

Der Fall kam durch einen entsprechenden Hinweis der Deutschen
Rentenversicherung Bund ans Tageslicht.

Der Strafbefehl ist zwischenzeitlich rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.08.2018 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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