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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) erhoben

ID: 1955679

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 8. August 2018
Anklage gegen

den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Dasbar W.

erhoben. Der Angeschuldigte Dasbar W. ist hinreichend verdächtig,
die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)
unterstützt und für sie um Mitglieder geworben zu haben. Darüber
hinaus ist er angeklagt, sich in der Folgezeit am "IS" als Mitglied
beteiligt (§ 129a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, § 129b StGB) und eine
schwere staatsgefährdende Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 StGB)
vorbereitet zu haben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

1.Im Zeitraum von April bis Juli 2015 unterstützte Dasbar W.
hauptsächlich von Deutschland aus den sogenannten Islamischen Staat.
Er beteiligte sich an diversen Chats mit Mitgliedern des sogenannten
Islamischen Staates. Mehrere eingesprochene propagandistische Reden
eines seiner Chatpartner verarbeitete Dasbar W. zu Propaganda-Videos
und verbreitete diese auf mehreren Internetplattformen. Auch
vermittelte er einigen seiner Chatpartner Kenntnisse zur
Verschleierung von IP-Adressen sowie zur Handhabung eines
Messenger-Dienstes. Darüber hinaus schickte er einem seiner
Chatpartner insgesamt 33 den "IS" verherrlichende Videos, die er
zuvor persönlich kommentiert hatte. Damit wollte er seinen
Chatpartner für die Ideologie der Terrororganisation begeistern.

2.Ende Juli 2016 schloss sich Dasbar W. im Irak dem "Islamischen
Staat" als Mitglied an. Er wurde an einem Scharfschützengewehr
ausgebildet und spionierte für die Vereinigung in der irakischen
Stadt Erbil das Gebäude des Ministerpräsidenten als mögliches
Anschlagsziel aus. Mitte Juli 2017 kehrte Dasbar W. mit dem Vorhaben
nach Deutschland zurück, für den "Islamischen Staat" einen Anschlag




zu begehen. In der Folge fasste er den Plan, mit einem Kraftfahrzeug
einen Anschlag auf die Stände rund um die Eisfläche auf dem
Karlsruher Schlossplatz zu begehen. Dazu kundschaftete er ab Ende
August 2017 die Örtlichkeiten rund um das Karlsruher Schloss aus und
bemühte sich spätestens ab Oktober 2017 - im Ergebnis allerdings
vergeblich bei verschiedenen Paketdiensten um eine Anstellung als
Fahrer.

Der Angeschuldigte wurde am 20. Dezember 2017 festgenommen und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
90 vom 20. Dezember 2017).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 14.08.2018 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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