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Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" aufgehoben

ID: 1955897

(ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 14. August 2018 den
Haftbefehl gegen den

29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Jamer Amer Jawad A.-A.

aufgehoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in den Jahren
2013 bis 2015 im Irak als Mitglied an der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" beteiligt zu haben
(vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 7. Juni 2018).

Die bislang durchgeführten Ermittlungen konnten den dringenden
Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht weiter erhärten. Die
Bundesanwaltschaft hat daher am 13. August 2018 beim
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des
Haftbefehls beantragt und die Freilassung des Beschuldigten
veranlasst.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 15.08.2018 - 10:17 Uhr
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