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Unbelehrbar - die Bundespolizei Chemnitz ermittelt

ID: 1955982

(ots) - Am 14.08.2018 fuhr ein Mann gleich zweimal trotz
Beförderungsverbot ohne Fahrschein mit der Bahn. Zudem trug er offen
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Am 14.08.2018 gegen 06:00 Uhr benutzt der 38jährige Mann -
entgegen eines Beförderungsverbotes - die Bahn von Tharandt nach
Chemnitz ohne im Besitz eines gültigen Zugtickets zu sein. Nach
Feststellung seiner Identität und Fertigung der Strafanzeigen verließ
der Mann die Dienststelle. Fünf Stunden später fiel der Mann erneut
auf. Er fuhr gegen 11:00 Uhr im Zug von Zwickau nach Chemnitz -
wiederum war er nicht im Besitz eines gültigen Zugtickets. Weil der
Mann außerdem offen sichtbar mit Hakenkreuzen beschmierte Schuhe
trug, muss er sich nun neben dem Verdacht des Erschleichens von
Leistungen (§ 265a StGB), des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) auch
dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§
86a StGB) verantworten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 117 oder 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 15.08.2018 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

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