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Viersen: Egal, wie die Drogen ins Blut gelangt sein mögen: Fahren darf man unter Drogeneinfluss nicht!

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(ots) - Dass Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt
ist und neben der damit verbundenen Gefahren auch die Fahrerlaubnis
massiv gefährden kann, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein.
Bei den Kontrollen hören die Einsatzkräfte immer wieder, dass
ertappte Fahrer versuchen, sich damit herauszureden, dass sie
"passiv" mitgeraucht hätten. So erklärte auch ein 22-jähriger
Viersener am Dienstag, um 16:40 Uhr, auf der Hardter Straße den
kontrollierenden Beamten, dass er bei einer "Kifferparty" am
Wochenende nur dabei gewesen sei, als Marihuana konsumiert würde. Er
selber habe nicht konsumiert. Damit erklärte er den positiv
verlaufenden Drogenvortest. Der Mann musste mit zur Blutprobe. Der
Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss bleibt beim Nachweis von
Drogen im Blut bestehen, egal, wie diese Drogen nun in den Körper des
Fahrers gelangt sein mögen. Das nämlich spielt für die
Fahr(un)tüchtigkeit keine Rolle. Ob passiver oder aktiver Konsum: Man
steht unter Drogeneinfluss und in diesem Zustand darf man eben nicht
fahren./ah (1110)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen(at)polizei.nrw.de

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Datum: 15.08.2018 - 15:17 Uhr
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