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(BC) Landkreis Biberach - Falsche Versprechungen / Eine Frau aus dem Landkreis Biberach ist einem Betrüger auf den Leim gegangen. Die Internetbekanntschaft war nur hinter ihrem Geld her.

ID: 1956620

(ots) - Die Frau hatte den Mann vor einigen Wochen in einem
Kontaktportal kennengelernt. Er versprach der Mittfünfzigerin Reisen
und die große Liebe. Er brachte die Frau dazu, dass sie mehrere
tausend Euro auf ein ausländisches Bankkonto überwies. Erst als er
erneut um Geld bat, flog der Schwindel auf.

Tipps der Polizei

Ein kurzer Chat oder eine nette Mail von einem Unbekannten - das
so genannte Love- oder Romance-Scamming fängt harmlos an. Die Scammer
suchen auf Online-Partnerbörsen oder in sozialen Netzwerken nach
Opfern. Eine kurze Online-Einladung zum Chat dient vielen als
Erstkontakt. Um sich beim potenziellen Opfer interessant zu machen,
legen sich die Scammer ungewöhnliche Lebensgeschichten zu - und sie
hinterlassen immer einen seriösen Eindruck. Letztlich wollen sie aber
nur Geld.

Geben Sie den Namen Ihres / Ihrer Internetbekanntschaft mit dem
Zusatz "Scammer" bei Suchmaschinen ein. Die Suche kann in vielen
Fällen einen Verdacht bestätigen.

Es ist außerdem sinnvoll, dass Sie für Online-Kontaktbörsen oder
für den digitalen Schriftverkehr mit einem Unbekannten eine
alternative E-Mail-Adresse benutzen. So können Sie verhindern, dass
Sie im Fall eines Betrugs Ihren Hauptmailaccount löschen müssen.

Was tun, wenn ich gescammt wurde?

Blockieren! Sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Keine Mails, keine
Anrufe des Scammers mehr entgegennehmen. Am besten ist es, sich eine
neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen.

Ignorieren! Nicht auf Forderungen des Scammers eingehen. Auf
keinen Fall Geld überweisen, Schecks einlösen oder Briefe und
Päckchen weiterleiten - und auch nicht aufbewahren. Geleistete
Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig machen.

Sichern! Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf
einem Speichermedium wie beispielsweise Ihrem bevorzugten




Cloud-Dienst, einer externen Festplatte, einem USB-Stick oder einer
CD-ROM ab. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Wenn Sie es nicht
selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten
und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen
Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet
erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen
können.

Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar
enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten
Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig,
wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer
unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht
haben.

++++++1549093

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 16.08.2018 - 09:28 Uhr
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