ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Kasseler Brandermittler stellen fest: Immer wieder fehlen Rauchmelder; Appell und Hinweise an Eigentümer

ID: 1956683

(ots) - Trotz der nun schon seit mehreren Jahren in Hessen
bestehenden gesetzlichen Rauchmelderpflicht für Schlafräume und
Kinderzimmer in Wohnräumen berichten die Brandursachenermittler der
Kasseler Kripo immer wieder vom Fehlen dieser Melder. Stephan Dithmar
vom zuständigen Kommissariat 11, der in vielen Fällen die
Ermittlungen zur Ursache von Bränden in Stadt und Landkreis Kassel
führte: "Viele Eigentümer von Wohnraum sind sich ihrer Verantwortung
mittlerweile bewusst und haben Rauchmelder installiert. Nicht selten
mussten wir in letzter Zeit bei unseren Ermittlungen jedoch
feststellen, dass die vorgeschriebenen Rauchmelder in Häusern und
Wohnungen teilweise oder sogar komplett fehlen. Dabei ist der
Eigentümer vom ersten Tag an, bei dem Wohnraum als solcher genutzt
wird, dafür verantwortlich, dass die kleinen Lebensretter vorhanden
sind. Die schweren gesundheitlichen Schäden, die bereits kleinere, zu
spät entdeckte Brände und giftiges Rauchgas verursachen können, sowie
der häufig hoch ausfallende materielle Schaden sind Vielen gar nicht
bewusst."

"Es passiert schon nichts!", ist ein Satz, den der Kriminalbeamte
in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören bekommt. Zu dem
unschlagbaren Argument für die Lebensrettung kommen zudem die
möglichen nicht unerheblichen rechtlichen und finanziellen
Konsequenzen für Eigentümer von Wohnraum hinzu. Für das
Ermittlungsverfahren kann ein fehlender Rauchmelder bedeuten, dass
gegen den Eigentümer wegen des Verdachts der fahrlässigen
Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung ermittelt wird.
Statistisch erfasst werden fehlende Rauchmelder bei der Polizei zwar
nicht, Dithmar schätzt die Anzahl der Fälle, bei denen er ermittelte
und Rauchmelder fehlten, aber auf einen zweistelligen Prozentsatz.

Rauchmelder retten Leben!

Mehrere Fälle in Stadt und Landkreis Kassel zeigen hingegen




eindrücklich, dass Rauchwarnmelder Leben retten können. So verdanken
zwei hilflos in ihren Wohnungen liegende Menschen aus Fuldatal und
Hofgeismar ihr Leben den Rauchmeldern, da in beiden Fällen Nachbarn
durch das Piepen auf den Brand aufmerksam wurden und die Rettung
dadurch noch rechtzeitig kam. Die Fälle ereigneten sich im Mai 2017
und im März 2018 und sind nur beispielhaft. "Gute Melder gibt es
mittlerweile schon für relativ wenig Geld und sie sind schnell
installiert. Man sollte nicht ein paar Euro über Leben und Tod
entscheiden lassen.", meint der Brandermittler dazu.

Rechtliche und finanzielle Folgen oft empfindlich

Aber auch die rechtlichen und finanziellen Folgen nach Bränden mit
fehlenden Rauchmeldern sind keinesfalls zu unterschätzen. Kommen
dabei Menschen zu Tode oder werden verletzt und es wird gegen den
Eigentümer des vermieteten Wohnraums wegen fahrlässigen Tötung oder
Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt, so können im Falle
einer Verurteilung empfindliche Geldstrafen bis hin zu
Freiheitsstrafen auf ihn zu kommen. Gehen Brände, wie es
glücklicherweise häufig der Fall ist, weniger schwerwiegend und ohne
Personenschäden aus, so bleibt jedoch häufig ein hoher finanzieller
Schaden zurück. "Die Schäden, die nur durch das Feuer entstehen, sind
meistens gar nicht das Schlimmste. Die Rußablagerungen, die sich
bereits bei kleinen Bränden oft im ganzen Gebäude verteilen, sind
gesundheitsgefährdend und müssen in der Regel aufwendig von
Spezialfirmen beseitigt werden. Dadurch können schnell Kosten im
fünfstelligen Bereich entstehen. Fehlten nachweislich die
vorgeschriebenen Rauchmelder, so kann es zu teils hohen
zivilrechtlichen Forderungen durch Betroffene an die Eigentümer
kommen.", so Dithmar. Ob die Versicherung in vollem Umfang in
Leistung tritt, entscheidet im Einzelfall zudem der jeweilige
Versicherer.

Hessische Bauordnung regelt Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht ist in Hessen in § 14 der Hessischen
Bauordnung geregelt. Alleine das Fehlen der vorgeschriebenen
Rauchmelder, ohne dass es zum Brand kommt, stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem Gesetz mit Geldbuße bis zu
500.000 Euro geahndet werden kann. Stellen die Ermittler nach einem
Brand das Fehlen von Rauchmeldern fest, wird dies in der Akte
entsprechend dokumentiert und weiteres finanzielles, bei
Personenschäden sogar strafrechtliches Ungemach droht.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Moers - Schlägerei am Bahnhofsvorplatz  BMW X 4 gestohlen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.08.2018 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1956683
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KS
Stadt:

Kassel



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kasseler Brandermittler stellen fest: Immer wieder fehlen Rauchmelder; Appell und Hinweise an Eigentümer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeipr (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Einbruch in Imbiss ...

Unbekannte haben am Dienstag, 28. Juli, zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr die Glastür eines Imbiss an der Römerstraße mit einem Pflasterstein eingeworfen. Anschließend entwendeten sie eine Kasse mit Bargeld. Bitte wenden Sie sich mit Hinweisen an die P ...

Alle Meldungen von Polizeipr