Korrekturmeldung: Einbruch in Landgasthof - Täter bei Tat gestört
(ots) - Korrekturmeldung:
Einbruch in Landgasthof - Täter bei Tat gestört
Bedauerlicherweise ist bei der Tatzeit ein Irrtum unterlaufen. Die
angegebene Tatzeit lautet nicht "in der Nacht zu Dienstag" sondern
"in der Nacht zu Montag (13.08.)".
Es wird gebeten, den Einleitungssatz daher wie folgt abzuändern:
Im Ortsteil Kleinlüder stiegen Einbrecher in der Nacht zu Montag
(13.08.) in die Räumlichkeiten eines außerhalb der Ortschaft
gelegenen Landgasthofs ein.
Ursprungsmeldung vom 14.08.2018:
Einbruch in Landgasthof - Täter bei Tat gestört
Großenlüder - Im Ortsteil Kleinlüder stiegen Einbrecher in der
Nacht zu Dienstag (14.08.) in ein Büro des Landgasthofs Hessenmühle
ein. Die unbekannnten Täter durchsuchten den Raum nach Gegenständen,
jedoch ohne Erfolg. Vermutlich wurden sie bei Tatausführung durch
Personal gestört. Der Einbruch wurde gegen 07:50 Uhr bemerkt. Es
entstand Sachschaden von rund 4.000 Euro.
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon
0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache
unter www.polizei.hessen.de
Dominik Möller, Pressesprecher, Tel. 0661 / 105-1011
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Datum: 16.08.2018 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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