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"Täglich grüßt das Murmeltier" - Unfallflucht - Nur mit Ihrer Hilfe sind sie zu klären! ++ Anhänger in Gambach gestohlen

ID: 1957004

(ots) - Anhänger geklaut Münzenberg: In der Butzbacher
Straße in Gambach entwendete ein Dieb zwischen Freitagabend und
Mittwochmorgen einen silberfarbenen FIT-ZEL PKW-Anhänger im Wert von
5000 Euro. Der Anhänger stand auf dem Gelände eines Autohauses.
Zurück blieb nur die Kastensicherung, die der Dieb offenbar überwand.
Um Hinweise auf den Verbleib des Anhängers, an dem sich die
Kennzeichen FB-EN 810 befanden, bittet die Polizei in Butzbach, Tel.
06033-7043-0.

*

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lautet die korrekte rechtliche
Bezeichnung für den Straftatbestand, der umgangssprachlich als
Unfallflucht bezeichnet wird. Tagtäglich nimmt die Polizei im
Wetteraukreis solche Anzeigen entgegen. Für die Betroffenen stellen
sie ein großes Ärgernis dar, denn sie bleiben in den meisten Fällen
auf dem Schaden sitzen. Mal liegt er im niedrigen dreistelligen
Bereich, mal im hohen vierstelligen.

Bei rund 32 Prozent aller Unfälle im Jahr 2017 in der Wetterau
machten sich die Unfallverursacher einfach aus dem Staub. Damit kamen
sie nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach die Feststellungen zu
ihrer Person nach einem Unfall zu ermöglichen. Die Zahl der
Unfallfluchten ist damit so hoch wie nie. 1757 Fälle waren es 2017,
von denen 647 im Nachhinein aufgeklärt werden -also der
Unfallverursacher doch noch ermittelt werden konnte.

Unfallfluchten können durch vorhandene Spuren an der Unfallstelle
geklärt werden, vor allem aber benötigt die Polizei die Mithilfe aus
der Bevölkerung. Jeder, der einen Unfall / eine Unfallflucht
beobachtet, sollte sich als Zeuge zur Verfügung stellen und helfen
den Unfall und seinen Hergang zu klären. Denn es sollte klar sein:
Auch Sie könnten betroffen sein und wären sicher über die Aussage von
Zeugen dankbar.





Selbiges gilt für die Unfallverursacher: Seien Sie sich bewusst,
dass auch Sie der Geschädigte sein könnten und versetzen Sie sich in
dessen Lage. Nicht nur aus moralischen Gründen sollten Sie dann am
Unfallort verbleiben, auch die Rechtslage schreibt es so vor. Im
Paragraph 142 des Strafgesetzbuches ist die Unfallflucht geregelt.
Wer sie begeht kann nicht nur mit Geldstrafe und Punkten im
Fahreignungsregister in Flensburg bestraft werden, sondern auch die
Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die möglichen Folgen könnten
weitreichend sein, vor allem für alle diejenigen, die beruflich auf
die Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Dabei gilt es mit weit verbreiteten Irrtümern aufzuräumen: Es
reicht nicht (!) als Unfallverursacher einen Zettel am beschädigten
Fahrzeug zu hinterlassen. Wer den Geschädigten nicht ausfindig machen
kann, der ist immer gut beraten die Polizei anzurufen und den Unfall
zu melden, um sich nicht strafbar zu machen. Es handelt sich
beispielweise auch um einen Unfall, wenn der Einkaufswagen auf dem
Supermarktparkplatz gegen ein anderes Auto rollt. Auch hier gilt
daher: Wer sich einfach aus dem Staub macht, der begeht eine
Straftat.

Handelt es sich bei beschädigten Objekten um
Gemeinschaftseigentum, also zum Beispiel Laternen, Poller oder
Verkehrseinrichtungen, dann werden die Schäden von den betroffenen
Verantwortlichen oft erst lange nach ihrer Entstehung im Rahmen von
Kontrollen festgestellt. Die Anzeigen treffen damit mit hohem
zeitlichem Verzug bei der Polizei ein, was die Ermittlungen und die
Zeugensuche nahezu unmöglich macht. Auch hier ist die Polizei auf
Zeugen angewiesen. Wenn die Laterne vor Ihrem Haus beispielsweise
gestern noch ganz war und heute einen Unfallschaden aufweist, wenden
Sie sich bitte an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die
Polizei. Nur so besteht die Chance den Verursacher ausfindig zu
machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Ansonsten bleibt die
Gemeinschaft - und damit auch Sie - auf dem Schaden sitzen.

*

Hier einige Unfallfluchten zu denen die Polizei in der Wetterau
aktuell Zeugen sucht:

Bad Vilbel: An der Fahrerseite eines schwarzen Porsche Boxster
entstand am Mittwoch, zwischen 13 und 13.45 Uhr ein Schaden von rund
800 Euro. Auf dem Parkplatz des Brunnencenter in Dortelweil stand der
PKW in diesem Zeitraum. Vermutlich stieß ein anderer Parkplatznutzer
mit einem Einkaufswagen oder einem anderen Gegenstand gegen den PKW.
Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, nimmt Hinweise in
diesem Zusammenhang entgegen.

*

Büdingen: In der Bahnhofstraße stieß ein Autofahrer am
Mittwochmorgen, gegen 10.10 Uhr mit seinem PKW gegen einen blauen
Mazda 6, als er auf einem Parkplatz rückwärts einparken wollte.
Zeugen konnten den Unfall beobachten und auch sehen, dass der
Fahrzeugführer einfach davon fuhr. Es soll sich um einen 60 bis 70
Jahre alten Mann gehandelt haben, der mit einem silberfarbenen oder
goldfarbenen Toyota Avensis unterwegs war. Um weitere Hinweise in
diesem Zusammenhang bittet die Polizei in Büdingen, Tel.
06042-9648-0.

*

Limeshain: Mit rund 2000 Euro einen ganz ordentlichen Schaden
verursachte vermutlich der Fahrer eines Kleintransporters, der am
Donnerstag vergangener Woche (09. August) in einer Hofeinfahrt in der
Klostergasse in Hainchen gegen einen Zaun, eine Mauer und eine
Gartenhütte stieß. Die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, sucht
Zeugen des Vorfalls, da auch dieser Fahrer nach dem Unfall einfach
wegfuhr.

*

Münzenberg: Irgendwann in den vergangenen Wochen fuhr ein
Unbekannter gegen eine Straßenlaterne im Wendehammer Am Einlingswald
und richtete dabei einen Schaden von rund 1000 Euro an. Als der
Schaden nunmehr bei der Kontrolle der Lampen auffiel, erfolgte die
Anzeigenerstattung wegen Unfallflucht bei der Polizei in Butzbach.
Diese bittet nun unter der Tel. 06033-7043-0 um Hinweise auf einen
möglichen Unfallverursacher.

*

Rosbach: Der Fahrer eines anthrazitfarbenen PKW - ein Peugeot,
Citroen oder Toyota könnte es gewesen sein - verursachte am
vergangenen Donnerstag (09. August) einen Schaden von etwa 2500 Euro
an einem braunen VW Passat. Zwischen 15 und 16 Uhr kam es an der Ecke
Hopfengartenstraße / Am Schützenrain zum Unfall. Der
Unfallverursacher flüchtete. Möglicherweise befanden sich an dem PKW
des Unfallverursachers HG-Kennzeichen. Die Polizei in Friedberg, Tel.
06031-601-0, bittet um Hinweise.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

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