Unfallflucht lohnt sich nicht
(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Wer kennt es? Man parkt
sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, am Fahrbahnrand oder in
einem Parkhaus...kommt zurück und bemerkt eine unschöne Macke an der
Seite des Wagens. Vermutlich verursacht durch einen anderen
Autofahrer, welcher seine Tür gegen das benachbarte Auto gestoßen
hat. Oder eine Macke an der Stoßstange durch rangierende Autofahrer?
So und noch auf unglaublich viele andere Arten geschieht es
mehrfach am Tag in unserem Kreis. Nicht immer absichtlich, doch mit
Sicherheit immer ärgerlich!
2017 gab es auf den Straßen im Kreis Gütersloh 10409 Unfälle. Bei
2287 davon hat sich einer der Unfallbeteiligten nach einem
Zusammenstoß unerlaubt vom Unfallort entfernt. In 114 Fällen wurden
bei den Unfällen sogar Menschen verletzt. Das unerlaubte Entfernen
vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Erfreulicherweise gibt es immer wieder Zeugen, die sich bei uns
melden und Kennzeichen oder Personenbeschreibungen durchgeben.
Manchmal steckt aber auch sehr viel Arbeit dahinter, einen
unfallflüchtigen Fahrer ausfindig zu machen. Für die Sachbearbeiter
in den Verkehrskommissariaten ist jede Unfallstelle auch ein Tatort,
an dem individuelle Spuren sichergestellt werden können. So finden
sich dort zum Beispiel Teile des flüchtigen Fahrzeuges, die
Rückschlüsse auf den Verursacher geben können. Auch kleinste, an der
Unfallstelle aufgefundene Lackspuren, geben Hinweise auf den
Unfallverursacher.
Die Aufklärungsquote lag 2017 bei 39,62 Prozent für Unfallfluchten
mit Sachschaden. Bei denen mit Personenschäden sogar bei 57,02
Prozent.
Die Schadenshöhen können schnell in die Tausende gehen. An der
Stelle muss man sich neben dem entstandenen Schaden und der
Unfallflucht, auch über den Verlust des Führerscheins Gedanken
machen. Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann
entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1500
Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht.
Die Konsequenz kann nur folgende sein: Lassen Sie aus einem
Missgeschick keine Straftat werden! Der berühmte Zettel an der
Windschutzscheibe nicht aus! Es verhält sich derjenige richtig, wer
im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des
beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend
bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per
Handy benachrichtigt. Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter dem
Polizeiruf 110!
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Datum: 16.08.2018 - 13:55 Uhr
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