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Bundespolizei richtet Waffenverbotszone in Bad Soden ein

ID: 1957227

(ots) - Anlässlich des Sommernachtfestes in Bad Soden
erklärt die Bundespolizei den Bahnhof Bad Soden und die Strecken 3641
und 3640 im Zeitraum vom 18. August 2018, 17:00 Uhr bis zum 19.
August 2018, 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone. Mit dieser
gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der an- und
abreisenden Festbesucher aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für
alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß und Stichwaffen,
Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen
von diesem Verbot sind nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr,
der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste,
medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie
Gastronomiebetriebe und Handwerker. Grund für die Einrichtung der
Waffenverbotszone sind die bundesweiten, aber auch regionalen
Ereignisse, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen
oder mitgeführt wurden. Allein 2016 ereigneten sich im Bereich der
Bundespolizeidirektion Koblenz 149 Sachverhalte, bei denen die
Bundespolizei ein Messer feststellte. Beim alljährlichen
Sommernachtsfest in Bad Soden traten immer wieder provozierende und
aggressive Personen in Erscheinung. Körperliche Auseinandersetzungen
konnten nur durch eine starke Präsenz uniformierter Polizeikräfte und
Platzverweise verhindert werden. Zum Schutz der Bürgerinnen und
Bürger wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen. Bei
einem Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem
Betroffenen ein Zwangsgeld von 250 Euro.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Koblenz
Christian Altenhofen
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0261/399-1010
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de





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Datum: 16.08.2018 - 16:31 Uhr
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