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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban"

ID: 1957810

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 8. August 2018 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban"
beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG)
verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen versuchten
gemeinschaftlichen Mordes angeklagt (§§ 211, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2
StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte reiste im August 2012 nach Pakistan und schloss
sich im Frühjahr 2013 im Bezirk Nordwaziristan an der Grenze zu
Afghanistan den "Taliban" an. Zunächst nahm er an einer militärischen
Ausbildung teil, die auch das Schießen mit einem vollautomatischen
Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow AK 47 umfasste. Ab August 2013
setzte die Terrororganisation den Angeschuldigten in einer ihrer für
Selbstmordanschläge zuständigen Einheiten ein. Der Angeschuldigte
beteiligte sich an der Herstellung und Fertigung von Sprengsätzen,
dem Auskundschaften möglicher Anschlagsziele und weiteren
logistischen Aufgaben. Im Gegenzug erhielt er freie Kost und Logis
sowie einen monatlichen Sold von 1000 Rupien. Thomas K. bereitete
sich auch selbst auf die Durchführung eines eigenen
Selbstmordanschlags vor. Dazu nahm er an einem Fahrtraining teil und
schaute sich Lehr- und Propagandavideos der "Taliban" an.

Daneben begann der Angeschuldigte, ein Propaganda-Video für die
"Taliban" herzustellen. Das Video sollte sich an deutsche
Gleichgesinnte richten. Um darin auch den bewaffneten Kampf der
Organisation zu zeigen, nahm der Angeschuldigte an einem Angriff der




"Taliban"-Kämpfer auf einen Militärstützpunkt der afghanischen Armee
teil. Diesen beschossen sie mit fünf Mörsergranaten, die ihr Ziel
jedoch verfehlten. Der Angeschuldigte half beim Transport der Waffen
und zündete selbst eine der Granaten. Dabei ließ er sich filmen.

Im Frühjahr 2017 wechselte der Angeschuldigte zur
"Taliban"-Spezialeinheit "Red Unit" in Helmand. Auch hier beteiligte
er sich am Bau von Sprengvorrichtungen und an der Planung von
Selbstmordanschlägen. Im Herbst 2017 leistete er eine Woche lang mit
einer Kalaschnikow bewaffnet Wachdienste am inneren Verteidigungsring
des "Taliban"-Dorfes. Zudem war er als Muezzin tätig und sprach
regelmäßig Bittgebete. Im Gegenzug erhielt der Angeschuldigte
wiederum freie Kost und Logis sowie einen monatlichen Sold von 500
bis 1000 Rupien.

Der Angeschuldigte wurde am 28.02.2018 bei einer militärischen
Operation von afghanischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Er wurde
am 25.04.2018 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung
Nummer 21 vom 26.04.2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 17.08.2018 - 13:13 Uhr
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