Bundespolizei mit Waffenverbotszone zufrieden
(ots) - Anlässlich des
Sommernachtsfestes erklärte die Bundespolizei den Bahnhof Bad Soden
und die Strecken von Eschborn Süd bis Sulzbach Nord (3641) und von
Sulzbach bis Bad Soden (3640) im Zeitraum vom 18. August 2018, 17:00
Uhr bis zum 19. August 2018 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone. Mit
dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigte die Bundespolizei,
die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucher des
Sommernachtsfestes aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot galt für alle
Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß und Stichwaffen,
Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen
von diesem Verbot waren nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr,
der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste,
medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie
Gastronomiebetriebe und Handwerker. Grund für die Einrichtung einer
Waffenverbotszone sind die bundesweiten, aber auch regionalen
Ereignisse, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen
oder mitgeführt wurden. Allein 2016 ereigneten sich im Bereich der
Bundespolizeidirektion Koblenz 149 Sachverhalte, bei denen die
Bundespolizei ein Messer feststellte. Beim alljährlichen
Sommernachtsfest in Bad Soden traten immer wieder provozierende und
aggressive Personen in Erscheinung. Körperliche Auseinandersetzungen
konnten nur durch eine starke Präsenz uniformierter Polizeikräfte und
Platzverweise verhindert werden. Während des Mitführverbotes von
Waffen besuchten rund 25.000 Personen das Sommernachtsfest. Rund
3.500 Gäste reisten mit der Bahn an. Die Bundespolizei kontrollierte
am Bahnhof in Bad Soden und auf den Strecken 3641 und 3640 insgesamt
190 Personen. 138 Personen wurden durchsucht. Hierbei stellte die
Bundespolizei bei einem 18 und einem 19-jährigen Deutschen jeweils
ein Taschenmesser fest. Gegen die uneinsichtigen, jungen Männer erhob
die Bundespolizei jeweils ein Zwangsgeld von 250 Euro. Anlässlich des
Sommernachtsfestes in Bad Soden leitete die Bundespolizei ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung und des
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Drei andere Festbesucher
zeigte die Bundespolizei wegen unterschiedlicher Rauschgiftdelikte
an. Mit der Einrichtung einer Waffenverbotszone konnte die
Bundespolizei zwei Messer aus dem Verkehr ziehen und sorgte damit für
objektive Sicherheit der Reisenden und Festbesucher.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 0261/399-1010
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 19.08.2018 - 12:42 Uhr
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