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Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zieht Wochenend-Bilanz

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(ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei insgesamt sechs Personen festgestellt, die zur
Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Männer insgesamt zu einer Geldstrafe von 5.530 Euro verurteilt, die
sie alle bei der Bundespolizei beglichen.

Des Weiteren wurde eine 35-Jährige festgenommen, da sie von der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen falscher Verdächtigung verteilt
wurde. Die nach Ägypten reisende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe
von 743,50 Euro nicht aufbringen, so dass sie für 60 Tage in die
Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

Aufgrund eines bestehen Untersuchungshaftbefehl endete die Reise
eines 49-Jährigen vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Die
Staatsanwaltschaft Lüneburg hat den Mann zur Festnahme
ausgeschrieben, da ihm vorgeworfen wird Betäubungsmittel unerlaubt
eingeführt und damit gehandelt zu haben. Der Türke geriet am
23.12.2006 in eine Polizeikontrolle auf der A 7, wo in seinem
Kofferraum 12 Jutesäcke und 16 Kartons gefüllt mit Khatpflanzen
festgestellt wurden. Die ca. 260 kg sollten von den Niederlanden nach
Dänemark transportiert und dort weiterverkauft werden. Da der Mann in
Venlo wohnt und somit keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland hat, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben, um das
Verfahren fortführen zu können.

Am Samstagmorgen wurde ein Albaner bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Manchester vorstellig. Der
28-Jährige legte eine totalgefälschte griechische Identitätskarte
vor. Hierbei wurde die Urkundenfälschung durch das geschulte Auge der
Bundespolizisten sofort erkannt. Bei einer Durchsuchung wurden neben
einem albanischen Reisepass weitere totalgefälschte Dokumente, wie
beispielsweise ein griechischer Führerschein, aufgefunden. In einer




Vernehmung gab der Beschuldigte an, dass er über Italien und
Deutschland nach Großbritannien reisen wolle, um dort zu arbeiten.
Für die Fälschungen der Dokumente soll der Mann 3.500 Euro gezahlt
haben. Anschließend wurde der 28-Jährige mit sofortiger Vollziehung
nach Pristina abgeschoben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 20.08.2018 - 09:55 Uhr
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