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Unerlaubter Drohnenflug

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(ots) - Dieser Drohnenflug war wohl nicht erlaubt.
Ein 35-Jähriger muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen
eines nicht genehmigten Drohnenflugs rechnen, nachdem er am Montag
(20.8.2018) mit einer Drohne im Bereich an der Froschlache flog. Der
Drohnenflug wurde gegen 13 Uhr von einem aufmerksamen Anwohner
gemeldet, da die Drohne nahe an Wohnhäuser fliegen würde. Als die
Polizei vor Ort erschien, trafen sie den 35-Jährigen an, der angab
Aufnahmen für ein Musikvideo zu machen. Da der Flug ohne Genehmigung
über bewohntem Privatgelände, in einer Entfernung von 100 Metern zu
Bahnschienen und in der Nähe eines Hubschrauberlandeplatzes eines
Krankenhauses stattfand, wurden die Aufnahmen der Drohne
sichergestellt. Zudem war die Drohne nicht mit einer entsprechenden
Plakette gekennzeichnet.

Welche Regeln für einen Drohnenflug gelten, können aus der
aktuellen Drohnenverordnung entnommen werden.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Jan Liebel
Telefon: 0621-963-1033
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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Datum: 21.08.2018 - 09:01 Uhr
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