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Hamburg Airport: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle und stellt ein Butterflymesser sicher

ID: 1960526

(ots) -
Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckte gestern gleich
vier Haftbefehle. Zudem stellten Luftsicherheitsassistenten ein
Butterflymesser bei einem Mann fest. Die Beamten fertigten eine
Strafanzeige.

Bei der Personen- und Handgepäckkontrolle stellten
Luftsicherheitsassistenten am Flughafen Hamburg gestern Morgen ein
Butterflymesser fest. Ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger
hatte es zuvor gemeinsam mit seinem Handgepäck in die Transportwanne
gelegt und sich der Luftsicherheitskontrolle vor dem Betreten des
Sicherheitsbereiches gestellt. Hinzugerufene Bundespolizisten
stellten das Messer sicher, da es sich bei dem Butterflymesser um
einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt. Die
Beamten fertigten eine Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen konnte der Mann mit Handgepäck aber ohne Messer seine Reise
fortsetzen.

Gegen Mittag konnten Bundespolizisten einen türkischen
Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach
Istanbul festnehmen. Als die Beamten seine Daten mit dem
polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten sie fest, dass
gegen den 53-Jährigen gleich drei Haftbefehle vorlagen. Die
Staatsanwaltschaft München I hatte den Mann aufgrund einer offenen
Geldbuße in Höhe von 15,00 Euro zur Festnahme ausgeschrieben. Zudem
waren noch die Verfahrenskosten in Höhe von 46,00 Euro zu zahlen.

Der zweite Haftbefehl lag ebenfalls von der Staatsanwaltschaft
München I vor. In diesem Fall hatte der 53-Jährige eine offene
Geldbuße von 80,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 53,00 Euro
bisher nicht gezahlt.

Im dritten Fall hatte die Staatsanwaltschaft Deggendorf den Mann
gesucht, da er aus drei Einzelfällen bei der Zentralen Bußgeldstelle
einen Gesamtbetrag von 50,00 Euro und 276,28 Euro Verfahrenskosten




offen hatte.

Insgesamt hatte der Mann 520,28 Euro bisher nicht beglichen. Nach
Zahlung der Geldstrafe durfte er seine Reise fortsetzen. Somit
blieben ihm sechs Tage Erzwingungshaft erspart.

Wenige Stunden später stellte sich ein 44-jähriger türkischer
Staatsangehöriger der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Hier
stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl
vorlag. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) hatte gegen den 44-Jährigen
einen Strafbefehl wegen Betrug durch Unterlassen gefertigt. Von den
zu zahlenden 1000,00 Euro waren 500,00 Euro nicht beglichen. Den
Betrag entrichtete er noch vor Ort und konnte somit seinen Weg nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 21.08.2018 - 17:07 Uhr
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