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Leistungsbetrug lohnt sich nicht;

1.200 Euro Geldstrafe für rund 490 Euro zu viel erhaltene Leistungen

ID: 1960659

(ots) -
Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Bad Iburg einen
Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück zu einer Geldstrafe in
Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe
überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der
Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 34-Jährige
Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Entgegen seiner Verpflichtung zeigte er dem Jobcenter seinen
Verdienst jedoch nicht an. So konnte er rund 490 Euro
Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Betrügereien fielen auf, da der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis der Sozialversicherung gemeldet hatte. Auf
Überschneidungsmitteilung hin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die
Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges
durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Das Jobcenter hat die ausgezahlten Beträge inzwischen
zurückgefordert.

"Neben der Zahlung der Geldstrafe hat der Verurteilte außerdem die
Kosten des Verfahrens zu tragen", so Christian Heyer, Pressesprecher
des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 22.08.2018 - 09:21 Uhr
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Polizeimeldungen



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