Roller vor den Augen der Besitzerin gestohlen
(ots) - Am 21.08.2018 wurde um14.15 Uhr vor dem Kirner
Bahnhof ein Roller gestohlen. Die Besitzerin hatte den Roller um
04.50 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof verschlossen abgestellt.
Als sie um 14.15 Uhr von der Arbeit zurückkehrte war der Roller nicht
mehr da. Es handelte sich um einen grauen Roller der Marke Keeway mit
blauem Versicherungskennzeichen. Die Besitzerin sah sich auf dem
Bahnhofsgelände nach ihrem Roller um. Gegenüber dem Toilettenhäuschen
sah sie einen Mann, welcher auf ihrem Roller saß und in Richtung
Bahnhofstraße losfuhr. An der Einmündung zur Bahnhofstraße stieg ein
weiterer Mann auf den Roller und beide Täter fuhren in Richtung
Hochstetten-Dhaun davon. Eine Fahndung nach den Männern verlief
ergebnislos. Beschreibung des Fahrers: männlich, schmale Statur,
hellgrüner Helm, kurze knielange Hose, helles Achselshirt
Beschreibung des Sozius: männlich, braune, kurze Haare, etwa 170 -
175 cm groß, schmale Statur, etwa 20 Jahre alt, lange, gräuliche
Jeans, dunkles, langärmliges Oberteil Hinweise zu den Rollerdieben
oder zum Verbleib des Rollers bitte an die Polizeiinspektion in Kirn
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752/1560
pikirn(at)polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
1.200 Euro Geldstrafe für rund 490 Euro zu viel erhaltene Leistungen">
Datum: 22.08.2018 - 09:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1960660
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKH
Stadt:
Kirn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Roller vor den Augen der Besitzerin gestohlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Kreuznach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).