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Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens

ID: 1960782

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. August
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 9. August 2018

den 31-jährigen russischen Staatsangehörigen Magomed-Ali C.

mit Unterstützung der GSG 9 durch Beamte des Bundeskriminalamts
und des Berliner Landeskriminalamts in Berlin festnehmen lassen.
Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich
handelnd mit dem in Frankreich Inhaftierten Clément B. eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat sowie ein Explosionsverbrechen
vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 310 Abs. 1 Nr. 2,
§ 25 Abs. 2 StGB).

Die heutigen Exekutivmaßnahmen stehen in Zusammenhang mit den
Ermittlungen französischer Strafverfolgungsbehörden gegen Clément B.,
der am 18. April 2017 in Marseille/Frankreich festgenommen worden
ist. Er hatte beabsichtigt, gemeinsam mit einem ebenfalls
festgenommenen Komplizen in Frankreich einen Sprengstoffanschlag zu
begehen. Bei seiner Festnahme befand sich Clément B. im Besitz von
mehreren Schusswaffen und drei Kilogramm TATP (Triacetontriperoxid).
Das TATP hatten er und sein Komplize im Frühjahr 2017 in Frankreich
gemeinsam hergestellt. Im Zuge der französischen Ermittlungen haben
sich sodann Verdachtsmomente gegen Magomed-Ali C. ergeben, die im
weiteren Verlauf verdichtet werden konnten und schließlich zu der
heutigen Festnahme geführt haben.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten Magomed-Ali C. im
Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Magomed-Ali C. verwahrte jedenfalls am 26. Oktober 2016 in seiner
Wohnung in Berlin eine erhebliche Menge TATP. Mit diesem Sprengstoff
wollte der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte gemeinsam mit
dem zwischenzeitlich in Frankreich inhaftierten Mitbeschuldigten




Clément B. einen Sprengsatz herstellen. Dieser sollte zu einem nicht
bekannten Zeitpunkt an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet
werden, um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu
verletzen. Die Anschlagsvorbereitungen der beiden Beschuldigten
wurden jedoch aufgrund einer gegen Magomed-Ali C. am 26. Oktober 2016
durchgeführten präventivpolizeilichen Maßnahme gestört. In der Folge
befürchteten Magomed-Ali C. und Clément B. eine zeitnahe Durchsuchung
der Wohnung und die Entdeckung des dort gelagerten TATPs. Daher
beschlossen sie, sich zunächst zu trennen. Magomed-Ali C. blieb in
Berlin. Clément B. reiste Ende Oktober 2016 von Berlin über Aachen
nach Frankreich. Dort wurde er am 18. April 2017 festgenommen. Die
heutigen Exekutivmaßnahmen dienen insbesondere dazu, den Verbleib des
in der Wohnung von Magomed-Ali C. gelagerten Sprengstoffs
aufzuklären.

Magomed-Ali C. wird morgen dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und
über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 22.08.2018 - 10:46 Uhr
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