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Haftstrafe für Firmeninhaber aus dem Landkreis Nienburg;

Zoll ermittelte eine Schadenssumme von mehr als 73.000 Euro

ID: 1961394

(ots) -
Der Inhaber einer Firma aus dem einzelkaufmännischen Gewerbe wurde
vom zuständigen Amtsgericht in Nienburg wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 69 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe
wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Januar
2011 bis Juni 2015 zahlreiche Arbeitnehmer an zwei Betriebsstätten
beschäftigt, die er zwecks Minderung der abzuführenden Sozialabgaben
absichtsgemäß bei den jeweils zuständigen Krankenkassen nicht mit der
tatsächlich geleisteten, sondern mit einer deutlichen geringeren
Stundenzahl meldeten. Seiner Verpflichtung, die
Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten
kam der Mann nicht nach. Dadurch hinterzog der 62-Jährige
Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt mehr als 73.000 Euro.

"Durch diese Vorgehensweise hat der Angeklagte nicht nur versucht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen
Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss der
Verurteilte zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.

Das Urteil des Amtsgerichts Nienburg ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 23.08.2018 - 08:50 Uhr
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