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Schwalm-Eder-Kreis: 52-Jährige fällt auf Betrugsmasche rein - 3140,- Euro bezahlt

ID: 1961511

(ots) - Schwalm-Eder-Kreis Betrug durch Gewinnversprechen
- 52-Jährige bezahlt über 3.000,- Euro um an einen vermeintlichen
Gewinn zu kommen Tatzeit: 16.08.2018, 10:00 Uhr Insgesamt 3.140,-
Euro bezahlte eine 52-jährige Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis um an
einen angeblichen Gewinn in Höhe von 146.000,- Euro zu kommen. Ein
aufmerksamer Bankmitarbeiter verhinderte eine weitere Zahlung. Die
52-Jährige hatte vor einer Woche einen Anruf erhalten, indem ihr
mitgeteilt wurde, dass sie 146.000,- Euro gewonnen habe. Um an das
Geld zu gelangen müsse sie jedoch vorher zwei Amazongutscheine zu je
100 EUR kaufen und die Gutscheinnummer dem Anrufer mitteilen.
Weiterhin seinen zusätzlich 2940.- EUR Transfergebühren per
Ria-Payment in die Ukraine zu überweisen. In der Hoffnung auf den
großen Gewinn kam die 52-Jährige den Forderungen nach. Als sie dann
eine weitere Forderung bei ihrer Bank überweisen wollte, wurde sie
von einem aufmerksamen Bankmitarbeiter darauf hingewiesen, dass sie
vermutlich einem Betrug aufgesessen sei. Eine weitere Zahlung wurde
hierdurch verhindert. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher
Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis, die angerufenen Personen haben die
Betrugsmasche jedoch schnell erkannt und die Gespräche beendet bzw.
nicht zurückgerufen. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine
Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden.
Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden
die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum
Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern
anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen
minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.echen
angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die. Präventionstipps:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie




teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer
der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich
handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich
seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben
an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen sowie im Internet
(www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie
sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten
Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut
widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der
Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher-




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen

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Datum: 23.08.2018 - 10:20 Uhr
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