Missglückter Täuschungsversuch - Fahrer eines Gespanns fährt ohne erforderliche Fahrerlaubnis
(ots) - 22.08.2018, 08.30 Uhr BAB 2, Fahrtrichtung
Berlin, Parkplatz Uhry
Die Kontrolle nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit endete für
einen polnischen Fahrer mit einer Strafanzeige.
Beamte der Autobahnpolizei wollten das Gespann auf dem Parkplatz
Uhry kontrollieren, weil der 21-jährige Fahrer zuvor telefonierend am
Steuer saß.
Bei der Kontrolle gab der Mann an, dass er seinen Führerschein in
Polen vergessen habe, er sich aber Fotos von diesem auf das
Smartphone schicken lassen könnte. Die übersandte Vorderseite war
dabei so fotografiert, dass die Polizisten zwar die Person, nicht
jedoch die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erkennen konnten. Als kurz
darauf das Foto der Rückseite geschickt wurde, stellten die Beamten
schnell fest, dass diese nicht zu der Vorderseite gehören konnte. Der
Verdächtige hätte demnach seinen Pkw-Führerschein schon mit 8 Jahren
gemacht.
Auf Vorhalt gab der Beschuldigte den Verstoß schließlich zu. Er
hatte für das Führen des Gespanns keinen Führerschein. Nun muss er
mit einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mit
weiteren Ordnungswidrigkeiten unter anderem wegen des benutzten
Telefons und des fehlenden Führerscheins rechnen.
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Datum: 24.08.2018 - 10:02 Uhr
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