Breisach: Verstoß gegen Tierschutzgesetz - Fischereikontrolle der Abteilung Gewerbe/Umwelt
(ots) - Die Abteilung Gewerbe/Umwelt des
Polizeipräsidiums Freiburg führte in den vergangenen Wochen
Fischereikontrollen durch. Grund der Kontrollen ist das unter den
Sportanglern immer häufiger praktizierte "Catch & Release" (Fangen
und Freilassen).
Hierbei steht nicht der Fang des Fisches als Nahrung zum Verzehr,
sondern vielmehr der Spaß am sogenannten "Drill" - d.h. dem Kampf des
Fisches gegen den Angler - im Vordergrund. Je größer der Fisch desto
heftiger die Gegenwehr des Fisches. Diesen "Kampf" gilt es zu
gewinnen. Ist der Fisch besiegt und ermüdet angelandet, wird er
wieder vom Haken befreit. Am Ende wird, so es sich um ein besonders
großes Exemplar handelt, meistens noch ein stolzes Erinnerungsfoto
gemacht. Der Fisch wird anschließend ins Wasser zurückgesetzt und mit
der Hoffnung, dass die Verletzung durch den Haken im Fischmaul gut
verheilt wieder schwimmen gelassen. Unsere heimischen Gewässer
beherbergen immer mehr große Fische wie Welse und Karpfen. Dies weckt
zunehmend die Begehrlichkeit vieler Angler.
Diese Art der Angelfischerei ist in Deutschland aus
tierschutzrechtlichen Gründen verboten, denn niemand darf einem Tier
ohne rechtlich vertretbaren Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen. Dies ergibt sich aus § 1 Tierschutzgesetz.
Werden im Rahmen der durch die Polizei durchgeführten
Fischereikontrollen Verstöße festgestellt, sind dies Straftaten
i.S.d. Tierschutzgesetzes und werden der Staatsanwaltschaft Freiburg
zur Anzeige gebracht.
Bereits am Abend des 21.08.2018 wurde gegen 21:00 Uhr im Rahmen
einer Fischereikontrolle auf Gemarkung Breisach am Rhein ein Angler
auf "frischer Tat" angetroffen wie er gerade einen soeben gefangenen
etwa 1 Meter langen Wels (Silurus glanis) vom Haken befreite und
direkt ins Gewässer zurück setzte. Der 32jährige Mann wird sich nun
wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verantworten müssen.
ug/lr
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Laura Riske
Polizeipräsidium Freiburg
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Datum: 24.08.2018 - 10:00 Uhr
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