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Polizeieinsatz in der Innenstadt

Stuttgarter Polizei weist den Vorwurf der Behinderung von Pressevertreter zurück

ID: 1963005

(ots) - Die Vorwürfe des Vertreters eines
Journalistenverbandes, die Stuttgarter Polizei habe am vergangenen
Wochenende die Arbeit von Pressevertretern behindert, werden
zurückgewiesen. "Von einer Einschränkung der Pressefreiheit im
Zusammenhang mit diesem Einsatz kann nicht die Rede sein," so
Polizeipräsident Franz Lutz in seiner Bewertung. Was war geschehen:
Am letzten Samstag (18.08.2018) hatte die rechtsgerichtete Identitäre
Bewegung am Nachmittag einen Infostand in der Stuttgarter Innenstadt
aufgebaut. Etwa 40 Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind,
protestierten dagegen und versuchten die Veranstaltung zu stören.
Knapp 100 Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz, um die
Einhaltung des Versammlungsrechts zu gewährleisten. Insgesamt mussten
vier Platzverweise ausgesprochen und bislang zwei Anzeigen wegen
Bedrohung gefertigt werden. Während der ganzen Zeit waren
Journalisten anwesend. Nach Ende der Veranstaltung und dem Abbau
ihres Infostandes wollten die Anhänger der Identitären Bewegung zum
Charlottenplatz, um von dort mit der Stadtbahn wegzufahren. Während
des gesamten Marsches dorthin mussten die Einsatzkräfte verhindern,
dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und
Gegendemonstranten kommt. Die Gegendemonstranten verfolgten den Tross
bis zur Haltestelle und wollten offenbar zudem mit in die Stadtbahn
einsteigen. Um weitere Eskalationen zu verhindern und den Abmarsch
der Anhänger der Identitären Bewegung zu gewährleisten, entschloss
sich der Einsatzleiter, den Zutritt zur Haltestelle für alle anderen
wenige Minuten zu unterbinden. Dass niemand in den Sicherheitsbereich
durchgelassen wurde, diente dem Schutz der Personen und zur
Verhinderung von möglichen Auseinandersetzungen. Sollte allerdings
ein Polizeibeamter an der Absperrung tatsächlich gegenüber
Journalisten gesagt haben, "die Pressefreiheit endet hier", so sind




diese Worte völlig falsch. So ein Satz darf nicht fallen. Bisher ist
es der Stuttgarter Polizei jedoch nicht gelungen festzustellen, ob
diese Worte tatsächlich so gefallen sind. Selbstverständlich gilt die
Pressefreiheit- gerade auch bei Demonstrationen. Die Äußerung, wenn
Sie denn so gefallen ist, steht im Übrigen in keinem Zusammenhang mit
dem tatsächlichen und taktisch richtigen Einschreiten der Beamten.
Die Berichterstattung in den einschlägigen Internetplattformen mit
zahllosen Bildern und Bilderserien machen deutlich, dass die
Pressevertreter die Möglichkeit hatten, die Demonstration und den
Polizeieinsatz zu begleiten und zu dokumentieren.




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Pressestelle
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Datum: 25.08.2018 - 16:58 Uhr
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