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Ohne Fahrschein unterwegs - jetzt in Abschiebehaft

ID: 1963228

(ots) -
Eine 33-Jährige, die am Freitag (24. August) ohne Fahrschein in
einem TGV unterwegs war, musste wegen Fahndungsnotierungen in
Abschiebehaft.

Gegen 21.20 Uhr wurde eine 33-jährige Ukrainerin von einer Streife
der Bundespolizei Am Gleis 14 des Münchner Hauptbahnhofes
festgenommen. Zugbegleiter hatten zuvor über eine weibliche Person
informiert, die im aus Paris kommenden TGV 5977, ohne Fahrschein
unterwegs war. Ein Datenabgleich ergab, dass die Frau zwei
Ausschreibungsnotierungen zur Festnahme hatte; von der
Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund unerlaubter Einreise und vom
Transitzentrum Bayern wegen Ausweisung, Abschiebung bzw.
Zurückschiebung. Weiterhin erbrachte die Überprüfung eine
Aufenthaltsermittlung der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen
unerlaubter Einreise. Wegen eines Vollstreckungshaftbefehls war die
Ukrainerin zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen oder ersatzweise zur
Zahlung von 370 EUR verurteilt worden. Die Polizeipflichtige konnte
den Betrag nicht aufbringen. Sie wurde der Justiz überstellt. Zudem
erhält sie nun wegen Leistungserschleichung eine Strafanzeige:
Sachschaden hier 33,90 EUR. Die Ukrainerin reiste am 24.10.2016
erstmalig in das Bundesgebiet ein und war bereits am 08.01.2018
abgeschoben worden.

In einem anderen Fall der Leistungserschleichung war am
Freitagmittag (24. August) ein 28-jähriger Franzose vom DB-Prüfdienst
vor dem S-Bahnhaltepunkt Leuchtenbergring kontrolliert worden. An der
Station riss sich der Mann ohne Fahrschein los und versuchte zu
fliehen, dabei verletzte er 49-jährige DB-Mitarbeiterin leicht am
Hals. Da der Franzose dabei jedoch seine Tasche mit Ausweispapieren
verloren hatte, kehrte er zurück und konnte von einer Streife der
Bundespolizei übernommen werden.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner




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Telefon: 089 515 550 215
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Datum: 26.08.2018 - 10:49 Uhr
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