Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) -
Im Rahmen von mehreren Verkehrskontrollen wurden am Wochenende 4
Fahrzeugführer ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis angehalten.
Ein 15-jähriger Gifhorner hatte seinen Motorroller durch
technische Veränderungen schneller gemacht und konnte am Freitagabend
bei der Kontrolle die dadurch erforderlich gewordene Fahrerlaubnis
nicht vorzeigen. Seine ausgehändigte Mofaprüfbescheinigung gilt nur
für Motorroller bis 25 km/h. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der
15-jährige wurde an seine Mutter übergeben.
Ebenfalls am Freitagabend wurden zwei Motorroller auf der B 4
zwischen der Abfahrt Heidland und der B 188 gemeldet. Beide Roller
fuhren durch technische Veränderungen am Antrieb schneller als die
erlaubten 25 km/h. Sie konnten beide ebenfalls keinen erforderlichen
Führerschein vorweisen. Zusätzlich hatte ein Roller noch einen
schlecht beleuchteten Fahrradanhänger hinter sich. Auf diesem war ein
weiterer Motorroller verladen. Dieser Roller war unzureichend auf dem
Hänger befestigt und verlor Betriebsstoffe. Die beiden
Fahrzeugführer, 53 und 27 Jahre alt aus Fassberg, hatten den
verladenen Roller in Isenbüttel gekauft und wollten ihn nach Fassberg
transportieren. Zur Gefahrenabwehr wurden die Fahrzeuge per
Abschlepper von der B 4 transportiert und die Weiterfahrt untersagt.
Am Sonntagmorgen wurde ein 32-jähriger Gifhorner Pkw-Fahrer ohne
die erforderliche Fahrerlaubnis kontrolliert. Er wohnt seit mehr als
6 Monaten in Deutschland und konnte nur seinen albanischen
Führerschein vorzeigen. Einer erforderlichen Umschreibung seines
Führerscheines beim Landkreis Gifhorn ist er bislang nicht
nachgekommen.
Gegen alle genannten Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt
wurde jeweils untersagt.
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Datum: 26.08.2018 - 13:25 Uhr
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