Ehepaar aus Lübeck wegen Schwarzarbeit verurteilt
(ots) -
Gegen einen Lübecker Bauunternehmer und seine Ehefrau verhängte
das Amtsgericht Lübeck jeweils Haftstrafen über 1 Jahr und 9 Monaten
auf Bewährung.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lübeck beim
zuständigen Hauptzollamt Kiel ergaben, dass der als selbständiger
Verputzer tätige Unternehmer Sozialversicherungs-beiträge in Höhe von
183.000,-- EUR hinterzogen hatte. Seine auf dem Bau eingesetzten
Arbeitnehmer ließ er vollschichtig arbeiten, meldete sie aber nur
geringfügig oder gar nicht bei der Sozialversicherung an.
Die geleistete Mehrarbeit wurde schwarz vergütet.
Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen erkaufte sich der
Unternehmer sogenannte Scheinrechnungen und ließ diese in seine
Buchhaltung einfließen, um so über die tatsächlichen
Auftragsverhältnisse hinwegzutäuschen. Die als Betriebsausgaben
verbuchten Gelder dienten einzig und allein der Bezahlung von
Schwarzarbeitern.
Da sich die Ehefrau des Angeklagten als Namensgeberin der Baufirma
auf die illegalen Geschäfte ihres Ehemannes einließ, erging auch
gegen sie ein Strafbefehl. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung
der säumigen Gelder in Höhe von 183.000,-- EUR an.
Die Gerichtsentscheidungen haben Rechtskraft erlangt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Stefan Littek
Telefon: 0431-20083 1604
E-Mail: presse.hza-kiel(at)zoll.bund.de
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Datum: 27.08.2018 - 08:19 Uhr
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