18-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Ermittlungsrichterin vorgeführt
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 18-jähriger
Mann der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt.
Diese erließ Haftbefehl.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, am 23. August 2018
einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Er soll sich in der
Nacht zum Donnerstag, gegen 03:45 Uhr nach Sandhausen begeben haben,
um dort mit einem ebenfalls 18-Jährigen eine Meinungsverschiedenheit
zu klären.
Nachdem sich der Geschädigte vor seine Wohnung auf die Straße
begeben hatte und der Streit in zunehmendem Maße eskalierte, sei der
mutmaßliche Täter derart in Rage geraten, dass er sich eines
Gipserbeils bemächtigte und mit diesem in Richtung des Kopfes seines
Kontrahenten geschlagen haben soll. Der Geschädigte sei jedoch in der
Lage gewesen, dem Schlag auszuweichen und vom Tatort zu flüchten.
Noch im Laufe des Donnerstags gelang es den Beamten des Dezernats
für Kapitaldelikte der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg, den
in Walldorf wohnenden heranwachsenden Tatverdächtigen festzunehmen.
Er wurde am Freitagmittag der Ermittlungsrichterin beim
Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde
der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des
Dezernats für Kapitaldelikte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg
zu Motiv und Hintergründen der Tat dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Markus Winter
Telefon: 0621 174-1103
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 27.08.2018 - 11:54 Uhr
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