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Affenschädel und Antilopenhorn

ID: 1964052

(ots) -
Affenschädel und Antilopenhorn im Reisegepäck

Zoll ermittelt Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen
am Flughafen Hannover

Am Flughafen Hannover wurde dem Zoll am 25. August 2018 ein
nachgesandter Koffer aus Namibia übergeben. Der Koffer war von
Windhoek über Frankfurt/Main nach Hannover gelangt. Auch die
Eigentümerin des Koffers aus Hannover war zuvor auf dieser Route
gereist.

Bei einer durchgeführten Röntgenkontrolle wurden die Zöllner dann
stutzig. Auf dem Röntgenbild war ein Schädel zu erkennen. Der Koffer
wurde geöffnet. Im Koffer befanden sich neben persönlichen
Reiseutensilien der Besitzerin auch ein Schädel eines Schimpansen und
ein Horn einer Antilope. Beide Gegenstände sind nach dem Washingtoner
Artenschutzabkommen geschützt. Die Einfuhr ist nur mit einer
entsprechenden Genehmigung möglich.

Da diese Genehmigung jedoch nicht vorgelegt werden konnte, wurden
der Schädel und das Antilopenhorn eingezogen.

Die weiteren Ermittlungen gegen die Frau führt das Bundesamt für
Naturschutz in Bonn.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Hans-Werner Vischer
Telefon: 0511-37414-512
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 27.08.2018 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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