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Kassel: Gefährliche und verbotene Aktion trübt Feierlichkeit: Hochzeitsgast löst mit Schüssen Polizeieinsatz aus

ID: 1964232

(ots) - Mehrere Dutzend auf einer öffentlichen Straße in
Kassel abgefeuerte Schüsse lösten am Samstagnachmittag einen
Polizeieinsatz aus und trübten so die Feierlichkeiten einer
türkischen Hochzeit. Mit der Aktion, die nach dem Waffengesetz unter
Strafe steht, hatte ein Hochzeitsgast zudem für Aufsehen und große
Verunsicherung bei dortigen Anwohnern gesorgt. Nachdem mehrere
Streifen der Kasseler Polizei am Einsatzort eingetroffen waren und
die Ermittlungen aufnahmen, ließ sich der Schütze unter den
Hochzeitsgästen ermitteln und bei ihm eine Schreckschusswaffe sowie
Munition sicherstellen. Der 24-Jährige, der keinen erforderlichen
kleinen Waffenschein besitzt, muss sich nun wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz verantworten. Die Feiernden mussten eine andere
Örtlichkeit aufsuchen, zumal sie den rechten Fahrstreifen der Straße
mit ihren Fahrzeugen blockierten.

Unklare, nicht ungefährliche Situation für Polizisten

Dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, ist zu Beginn
eines solchen Einsatzes für die eingesetzten Beamten in der Regel
nicht bekannt. Zur Abwehr möglicher Gefahren für Leib und Leben von
Unbeteiligte müssen sie jedoch schnell einschreiten und damit
rechnen, auch mit scharfen Schusswaffen konfrontiert zu werden. Zudem
kennen sie den jeweiligen Anlass sowie den Schützen anfänglich nicht,
sodass solche Einsätze unter größtmöglicher Eigensicherung und unter
äußerst sensiblem Vorgehen durchgeführt werden. Dabei ist nicht
auszuschließen, dass unbedarftes Handeln von Personen im Besitz von
Waffen weitreichende Folgen, bis hin zum Schusswaffengebrauch durch
die Polizei haben kann. In diesem Fall ging der Einsatz für alle
Beteiligten glücklicherweise glimpflich aus: Die Hochzeitsgäste
verhielten sich von Beginn an vernünftig. Die Schusswaffe war beim
Eintreffen der Beamten in dem Handschuhfach eines Pkw verstaut und




konnte dort sichergestellt werden.

Leere Patronenhülsen auf der Straße

Wie die vor Ort eingesetzten Beamten des Polizeireviers Mitte
berichten, waren sie gegen 15:30 Uhr wegen der Schüsse in der
Hoffmann-von-Fallersleben-Straße, Ecke Schillerstraße, alarmiert
worden. Zwölf stadteinwärts auf dem rechten Fahrstreifen stehende Pkw
stellten sie dort fest, die offenkundig der Hochzeitsfeier
angehörten. Zahlreiche leere Patronenhülsen fanden sich auf der
Straße und zeugten davon, dass tatsächlich Schüsse abgefeuert worden
waren. Der mutmaßliche Schütze gab sich zunächst nicht zu erkennen.
Als die Beamten die Identität der Anwesenden feststellten und mit
Durchsuchungen begannen, offenbarte der in Kassel wohnende 24-Jährige
sich der Polizei und nannte das Handschuhfach seines Pkw als den Ort,
an dem er die Waffe aufbewahrte.

Straftat und Ordnungswidrigkeit

Das Führen der Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ohne
behördliche Erlaubnis, in diesem Fall ein kleiner Waffenschein,
stellte eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder Geldstrafe bestraft werden kann. Das Schießen mit solchen Waffen
außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz
grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die
mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die weiteren
Ermittlungen dauern an.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

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Fax: 0561/910 10 25
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Datum: 27.08.2018 - 14:56 Uhr
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