Geschäftsführerin zu Geldstrafe verurteilt
(ots) -
Geschäftsführerin zu Geldstrafe verurteilt
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte auf Reitanlage
Landkreis Tuttlingen: Die Geschäftsführerin einer Reitanlage wurde
durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Rottweil wegen des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in acht Fällen per
Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat die Geschäftsführerin über
einen längeren Zeitraum hinweg den Bruttoarbeitslohn einer ehemaligen
Arbeitnehmerin vor der Abrechnung unzulässiger Weise um die an die
Verurteilte zu entrichtende Wohnungsmiete gemindert. Dadurch wurden
nur von rund 50 Prozent des Bruttoarbeitslohnes auch tatsächlich
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Durch diese Vorgehensweise hat die Verurteilte versucht, sich
einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Schaden für die
Sozialkassen beträgt rund 4.000 Euro.
Die Verurteilte hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch
die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihr
nachgefordert.
Der Fall kam durch einen entsprechenden Hinweis des Jobcenters
Tuttlingen ans Tageslicht.
Der Strafbefehl ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 28.08.2018 - 11:17 Uhr
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