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180828-2. Kontrollgruppe Autoposer kontrolliert 32 Fahrzeuge

ID: 1964956

(ots) - Zeit: 24.08.2018 bis 26.08.2018 Ort: Hamburger
Stadtgebiet

Beamte der Kontrollgruppe Autoposer haben am vergangenen
Wochenende bei zielgerichteten Kontrollmaßnahmen insgesamt 32
verhaltensauffällige Fahrzeugführer mit ihren zum Teil unzulässig
technisch veränderten Fahrzeugen angehalten und überprüft.

Hierbei stellten die Polizeibeamten folgende Verstöße fest:

1x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden
Mitteln 1x illegales Straßenrennen (mit Führerscheinbeschlagnahme) 1x
Beleidigung von Polizeibeamten 1x Körperverletzung (kein
Verkehrsbezug) 7x Erlöschen der Betriebserlaubnis (neben den
Sicherstellungen, unzulässige Veränderung der Beleuchtungseinrichtung
oder Spurverbreiterung bzw. Fahrwerk ohne Zulässigkeitsnachweis) 2x
Fahrzeugsicherstellungen (beide VW Passat mit 170 und 299 PS -
diverse Manipulationen an Abgasanlage, lichttechnischen Einrichtungen
und weiteren Mängeln) 3x Rotlichtverstoß 2x Benutzung des
Mobiltelefons 5x Verursachen von unnötigem Lärm 10x
Geschwindigkeitsverstoß mit Bußgeld und Fahrverbot - Höchstwerte:

112 bei erlaubten 50km/h (Willy-Brandt-Straße) 135 bei erlaubten
80km/h (BAB 24) 117 bei erlaubten 70km/h (B5 - Bergedorfer Straße)

Am 24.08.2018 um 23:28 Uhr fiel den Beamten der Kontrollgruppe in
Höhe Wandsbeker Chaussee/Roßberg ein VW-Golf 7 auf, der mit etwa
100km/h in Richtung stadtauswärts fuhr. Die zivile
Streifenwagenbesatzung nahm die Verfolgung auf und startete eine
Videoaufzeichnung zur Dokumentation von Geschwindigkeit und
Fahrverhalten. Zweimal querten während der Fahrt Passanten die
Wandsbeker Chaussee. Der Fahrer des VW-Golf, ein 23-jähriger Türke,
bremste das Fahrzeug jedoch nicht ab, sondern betätigte die Lichthupe
und wich den Menschen mit spontanen Fahrstreifenwechseln aus. In Höhe




Wandsbeker Chaussee/Maxstraße kam an der roten Ampel ein Smart fortwo
Brabus (109 PS) hinzu und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam.
Beide Fahrzeuge fuhren nun nebeneinander und die Fahrzeugführer
kommunizierten in Höhe Wandsbeker Chaussee/Kantstraße miteinander.
Mit dem Umschalten auf Grünlicht fuhren beide offenbar ein Rennen
unter höchstmöglicher Beschleunigung. Die Höchstgeschwindigkeit
betrug bei erlaubten 50km/h bis zu 128km/h. Der VW-Golf konnte in der
Wandsbeker Marktstraße von den Beamten gestoppt werden. Der Fahrer
des Smart entkam mit seinem Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Aufgrund des Vorwurfs eines verbotenen Straßenrennens gemäß § 315d
StGB ordnete die Staatsanwaltschaft Hamburg die Beschlagnahme des
Führerscheins an. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt bis zu
einer richterlichen Entscheidung untersagt. Im Anschluss beleidigte
der Beschuldigte die eingesetzten Beamten. Diesbezüglich wurde ein
gesondertes Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Der
VW-Golf, bei dem es sich um einen Mietwagen handelte, wurde einer
berechtigten Person übergeben.

Am 26.08.2018 um 01:31 Uhr fuhr ein 30-jähriger Iraker mit seinem
Mercedes-Benz S350d (258 PS) von der Königstraße kommend die
Reeperbahn mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entlang und führte
riskante Fahrstreifenwechsel durch. Ein ziviles Team der
Kontrollgruppe Autoposer setzte sich hinter das Fahrzeug und
videografierte diverse Geschwindigkeitsverstöße und ein sehr
aggressives, enthemmtes Fahrverhalten. Der höchste vorwerfbare
Messwert liegt bei 106km/h auf der Willy-Brandt-Straße bei zulässiger
Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Das Fahrzeug wurde in Höhe der
Bushaltestelle "Meßberg" von den Beamten angehalten. Bei der
Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass die Betriebserlaubnis für
den Pkw erloschen war, da für die vorhandene Spurverbreiterung kein
Zulässigkeitsnachweis vorlag. Darüber hinaus bemerkten die
Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,54 Promille. Im Rahmen einer
weiterführenden Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit entstand der
Verdacht, dass der Fahrer zeitnah vor Fahrtantritt auch noch andere
berauschende Substanzen zu sich genommen haben könnte. Bei der
Durchführung eines Urin-Drogenvortests am Polizeikommissariat wollte
der 30-Jährige die Polizisten täuschen, indem er in den Urinbecher
vorerst Toilettenwasser einfüllte. Nachdem der Test mit seinem Urin
durchgeführt wurde, reagierte dieser positiv auf Kokain. Der Pkw
wurde am Anhalteort verkehrsgerecht abgestellt und verschlossen.
Anschließend wurde eine Blutprobenentnahme wurde zum Zwecke der
Beweisführung durchgeführt und die Weiterfahrt bis zu einer
richterlichen Entscheidung untersagt. Da der Beschuldigte bereits
mehrfach mit Straftaten auffällig geworden war, wurde er zudem
erkennungsdienstlich behandelt.

Uh.




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Polizei Hamburg
Heike Uhde
Telefon: 040-4286 56212
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
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Datum: 28.08.2018 - 14:19 Uhr
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