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Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt

ID: 1965007

(ots) - Dass das Führen eines Kraftfahrzeuges in der
Bundesrepublik Deutschland lediglich mit einem so genannten
Lernführerschein aus dem Vereinigten Königreich aus rechtlichen
Gründen nicht funktioniert, muss sich nun wohl ein polnischer
Kraftfahrer eingestehen. Der 46-Jährige war gestern auf der Autobahn
in Richtung Polen unterwegs, als er gegen 14.30 Uhr mit seinem Audi
A3 bei Ludwigsdorf angehalten wurde. Scheinbar war es nicht die erste
Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis, teilte der Mann gegenüber den
Bundespolizeibeamten doch mit, dass er nach Feierabend soeben von
seiner Bautzener Arbeitsstelle zu seinem Wohnort nach Bogatynia
(Reichenau) fahre. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde angezeigt.

In der darauffolgenden Nacht gegen 01.35 Uhr erwischte eine
Streife der Bundespolizei einen weiteren polnischen Schwarzfahrer.
Dieser war mit seinem Peugeot bei der Autobahnanschlussstelle
Kodersdorf aufgefallen. Während der anschließenden Kontrolle erklärte
er, er habe seinen Führerschein zu Hause in Polen vergessen. Als ihn
die Ordnungshüter darüber in Kenntnis setzten, dass diese Aussage
unverzüglich über die zuständigen polnischen Behörden überprüft wird,
rückte der 30-Jährige mit der Wahrheit heraus. Demnach besitzt er
keinen Führerschein und hat auch noch nie eine Fahrschule besucht.
Abermals wurde das Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 28.08.2018 - 14:43 Uhr
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